Kollweiler RHEINPFALZ Plus Artikel Ortsbürgermeisterwahl am 30. Januar

Nach dem Rücktritt der bisherigen Ortsbürgermeisterin Claudia Zahneißen muss neu gewählt werden.
Nach dem Rücktritt der bisherigen Ortsbürgermeisterin Claudia Zahneißen muss neu gewählt werden.

Am 30. Januar 2022 soll in Kollweiler die Ortsbürgermeisterwahl stattfinden, die eventuell erforderliche Stichwahl am 13. Februar.

Dies beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig. Nötig ist die Wahl, weil die bisherige Ortsbürgermeisterin, Claudia Zahneißen (SPD), am 6. Oktober ihr Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Weilerbach regte nun an, die Wahl auf den 30. Januar zu terminieren. Eigentlich müsse diese spätestens drei Monate nach dem Freiwerden der Stelle stattfinden. Wegen der Weihnachtsfeiertage und gesetzlich festgelegten Fristen könne aber eigentlich frühestens am 2. Januar gewählt werden. Dieser Termin sei wegen der Vorbereitungen, der vierwöchigen Öffnungszeit des Briefwahlbüros sowie der Feiertage äußerst schlecht.

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern als Aufsichtsbehörde müsse den vom Rat beschlossenen Termin nun noch genehmigen, erläuterte der Erste Beigeordnete Ralf Heinz (SPD), der die Amtsgeschäfte seit dem Rücktritt kommissarisch führt.

Noch im Rat

  • Einstimmig wurde beschlossen, die Steuerhebesätze für 2022 nicht zu erhöhen. Heinz sieht keine Veranlassung dafür, da die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung den Kollweilerer Haushalt für das laufende Jahr ohne Bedenken genehmigt habe. Für das kommende Jahr bleiben die Grundsteuer A bei 300 Prozent, die Grundsteuer B und Gewerbesteuer bei je 365 Prozent. Für einen Hund sind nach wie vor 24 Euro im Jahr zu zahlen. Der zweite Hund kostet 36 Euro und jeder weitere 48 Euro. Der Feld- und Waldwegebeitrag bleibt auch unverändert bei zehn Euro pro Hektar Land.

x