Kreis Kaiserslautern Nur gefühlter Rekordsommer
Gut 4,9 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom haben im Juli 2015 die Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland geliefert. Wie die Energieagentur Rheinland-Pfalz mitteilt, ist das etwas mehr als im Rekordmonat des vergangenen Jahres. Da gab’s im Juni 4,8 Milliarden kWh Solarstrom. Das Rekordhoch vom Juli 2013 – 5,1 Milliarden kWh – wurde deutlich verfehlt. Im Landkreis Kaiserslautern sieht das ganz ähnlich aus.
Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr liegt in diesem offensichtlich nur gefühlten Rekordsommer auch darin begründet, dass im Vergleich zu 2014 weitere Fotovoltaik-Anlagen gebaut wurden. Das sagt jedenfalls Jan Bödeker, der bei der Energieagentur für die Westpfalz zuständig ist. Er weist auch darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz der kurzfristig hohe Anstieg der Solarenergie zur Überlastung des Netzes geführt hat und der Netzbetreiber die Abnahme des Stromes verweigerte. „Im Landkreis Kaiserslautern sind uns aber keine Beispiele bekannt“, so Bödeker. Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die für den Eigenverbrauch optimiert sind, können nach Aussage des Experten durchaus zu einer Entlastung der Stromnetze beitragen. Hier richte sich die Größe nach dem Stromverbrauch des Endnutzers. Das sei mittlerweile ein gängiges Geschäftsmodell, deshalb finden sich auf den Dächern meist „nur“ noch kleine Solaranlagen. „Durch jede Kilowattstunde eigenverbrauchten Strom wird das Netz und die Volkswirtschaft entlastet, da der Strom nicht ins Netz eingespeist oder aus dem Netz gezogen wird. Auch muss für selbst verbrauchten Fotovoltaik-Strom nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) keine EEG-Vergütung an den Anlagenbetreiber gezahlt werden. Die Folge: Die EEG-Umlage kann dadurch für die kommenden Jahre sinken!“, wirbt Bödeker gleich noch für die Solaranlage auf dem Dach. Zum Problem eines überlasteten Netzes gibt der Fachmann Entwarnung. Es bleibe niemand auf seinem Strom sitzen. Die Netzbetreiber seien grundsätzlich dazu verpflichtet, den regenerativen Strom abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. In Härtefällen dürfe er allerdings die Einspeisung von Strom aus Fotovoltaik-Anlagen reduzieren, müsse allerdings Anlagen-Betreiber, die von dieser Maßnahme betroffen sind, entschädigen, sagt Bödeker. Heißt, produzierter Sonnenstrom wird bezahlt, so oder so. (thea)