Kreis Kaiserslautern Name und Sitz erhalten, Mittelzentrum werden

Die Stellungnahme des Verbandsgemeinderates zum Entwurf eines Landesgesetzes über die Fusion der VG Kaiserslautern-Süd und der VG Landstuhl beschloss der VG-Rat Landstuhl in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig. Auch die Erhöhung der Vergnügungssteuer, der Vollzug des Haushaltes 2015 und die Anpassung der Eintrittspreise für den Saunabetrieb Cubo gingen ohne Gegenstimme durch.
Zu Beginn der Sitzung stellte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, Peter Degenhardt (CDU), nochmals die gewünschten Änderungen im Gesetzentwurf zur Fusion dar. Der Name Verbandsgemeinde Landstuhl soll erhalten bleiben, auch der Sitz der VG soll weiterhin die Sickingenstadt sein. Eine zweite Änderung betrifft die im Gesetzentwurf aufgelisteten Sport- und Spielstätten. Die sollen nur im Einvernehmen der Fusionspartner VG Landstuhl und VG Kaiserslautern-Süd von den Verbandsgemeinden übernommen werden können. „Das finde ich etwas irritierend“, sprach Degenhardt in diesem Zusammenhang die letzte Sitzung des Gemeinderates Schopp an, in der angedacht wurde, das Eichwaldstadion an die VG Kaiserslautern-Süd zu übertragen. Letztlich wurde dort die Entscheidung vertagt. Als dritter Punkt sollen Entschuldungshilfen ins Fusionsgesetz eingefügt werden. Außerdem soll Landstuhl künftig den Status eines Mittelzentrums erhalten. „Das wird sechsstellige Finanzzuweisungen zur Folge haben“, machte Degenhardt die Bedeutung dieses Punktes deutlich. Die Formulierung „kooperierendes Mittelzentrum“ soll auf Anregung von Stadtbürgermeister Ralf Hersina geändert werden. Im Gesetzentwurf zur Fusion soll Landstuhl künftig als Mittelzentrum bezeichnet werden. Degenhardt geht davon aus, dass der endgültige Gesetzentwurf bis zum Ende der Sommerpause vorliegt. Vom Entwurf zum fertigen Gesetz werde eine schnelle Umsetzung folgen. „Dann rechnen wir mit einem Abschluss noch in diesem Jahr.“ „Dies geschieht nicht freiwillig“, betonte Peter Degenhardt den Zwang zur Fusion. Vielmehr handele es sich um eine „konstruktive Beteiligung zweier Verbandsgemeinden an einer Fusion per Gesetz.“ Der Rat stimmte der Stellungnahme zum Gesetzentwurf letztendlich ohne weitere Diskussion einstimmig zu. Bei der Erhöhung der Vergnügungssteuer von 15 auf 20 Prozent, waren sich die Fraktionen ebenfalls einig. SPD-Fraktionsvorsitzender Heribert Sachs meinte: „Es ist sinnvoll, das zu nutzen.“ Jan Schneider, der Fraktionsvorsitzende der CDU, sah die Erhöhung ebenfalls als „wichtigen Beitrag“. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer ist dabei in Zusammenhang mit dem Vollzug des Haushaltes 2015 zu sehen. So habe die Kommunalaufsicht „wieder die alte Leier von der Umlagenerhöhung gesungen“, berichtete Degenhardt von seinem Gespräch mit der Behörde. „Wir bieten immerhin mit der Erhöhung der Vergnügungssteuer eine Maßnahme an“, verwies er auf eine Alternative zur ungewollten Erhöhung der Umlage. Damit könnten etwa 70.000 Euro eingespart werden. „Wir müssen uns geschlossen gegen eine Umlageerhöhung aussprechen“, forderte Wolfgang Siegrist (SPD). Er wies ausdrücklich darauf hin, dass die einzelnen Gemeinden durch Umlagenerhöhungen zu ständigen Steuererhöhungen gezwungen würden. Beispiel: Grundsteuer B. Der Wegfall der Steuerermäßigung für Saunabetriebe beschäftigte den Rat ebenfalls. Statt sieben werden ab dem 1. Juli 19 Prozent fällig. „Wir heben die Preise so an, dass wir genau die zwölf Prozent ausgleichen“, erläuterte Degenhardt. Der Beschluss zu entsprechenden Preisanpassungen im Cubo wurde schnell und einstimmig gefasst. (bby)