Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Kinderpornografie: Mann erhält Bewährungsstrafe

Der Mann hatte sich sehr viel pornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen.
Der Mann hatte sich sehr viel pornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen.

Wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte musste sich am Donnerstag ein 55-jähriger Mann aus dem Landkreis Kaiserslautern vor einem Kaiserslauterer Schöffengericht verantworten. Letztendlich erhielt er eine Bewährungsstrafe. Zudem muss er gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, am 30. März 2023 auf seinem Mobiltelefon mehr als 300 Bilddateien gespeichert zu haben, die Kinder in sexuell aufreizender Weise darstellen. Zum Teil zeigten sie auch Kinder bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen.

In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte, der wegen einer Erkrankung berufsunfähig ist, den Vorwurf ein. Sein Handy war bei einer polizeilichen Durchsuchung sichergestellt worden. In der Corona-Zeit sei er total vereinsamt gewesen und habe alles an pornografischen Darstellungen konsumiert, was im Internet angeboten worden sei. Insgesamt seien ihm über 57.000 Bilddateien übermittelt worden. Darunter seien auch die kinderpornografischen Inhalte gewesen, nach denen er aber nicht gezielt gesucht habe, äußerte er schluchzend.

Internet ist kein rechtsfreier Raum

Sein Verteidiger wies darauf hin, dass allein schon das Strafverfahren seinen Mandanten psychisch stark belastet habe, dass er mit 60 Prozent schwer behindert sei und Reue zeige. Er habe erkannt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Es handele sich um einen weniger schweren Fall, zumal der Angeklagte keine kinderpornografischen Videos gespeichert habe. Der Vorsitzende betonte, dass der Konsum kinderpornografischer Darstellungen den sexuellen Missbrauch von Kindern fördere. Die Kinder seien aufgrund solcher Erfahrungen oft für ihr ganzes Leben traumatisiert.

Das Schöffengericht verhängte wegen der Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

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