Kreis Kaiserslautern Grundsteuer: Bürgermeister erwarten Anpassungen durch Kommunen
Von der Neuberechnung der Grundsteuer erhoffen sich die Bürgermeister im Landkreis einerseits mehr Gerechtigkeit. Andererseits gehen sie davon aus, dass bei größeren Veränderungen die Gemeinderäte die Einnahmen über die Hebesätze so anpassen werden, dass die Bürger weder überlastet werden noch die Kommunen Defizite davon tragen.
„Es wird dazu kommen, dass wir bei einer Neuberechnung realistischere Werte bekommen“, sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, Peter Degenhardt (CDU), zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wichtig sei, dass die Aufkommensneutralität gewahrt bleibe, also die Einnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben. Allerdings sieht er hier auch Unterschiede bei den verschiedenen Gemeinden der VG Landstuhl, was die Grundstücksbewertung und damit die kommende Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer angeht. Beispielsweise schätzt er, dass Grundstücke in der Landstuhler Innenstadt höher bewertet werden könnten als Grundstücke in Gemeinden auf „dem flachen Land“. Während also in der Stadt durch die Neubewertung die Grundsteuereinnahmen sogar steigen könnten, könnte diese Einnahmequelle in kleineren Gemeinden sinken. Im Umkehrschluss bedeute dies für den einzelnen Grundsteuerzahler je nach Wohnlage: „Für den einen wird es teurer, für den anderen billiger werden.“ „Es war beruhigend zu sehen, dass die lange, recht großzügige Übergangsfrist gesetzt wurde“, begrüßt der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Marcus Klein (CDU), das Urteil. Es sei nachvollziehbar und vernünftig. Die spannende Frage werde nun sein, welches Konzept kommt. Allerdings geht Klein davon aus, dass sich „bei uns nicht viel ändert, weil wir in einer Art Mittellage sind“. Also mehr oder weniger im Durchschnitt, mit nicht allzu großen Unterschieden zwischen den einzelnen Gemeinden innerhalb der VG. Sowohl Bürger als auch Gemeinden müssten demnach nach Kleins Einschätzung nicht mit allzu großen Veränderungen, was Ausgaben (Bürger) und Einnahmen (Gemeinden) betrifft, rechnen. „Bei der Frage, wer wird besser und wer wird schlechter gestellt, stochern wir noch im Nebel“, räumt Erik Emich (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, ein, dass er derzeit noch nicht sagen kann, „wo die Reise hingeht“. Entscheidend sei der Einheitswert, den das Finanzamt festlege. Dieser werde dann mit dem Hebesatz der Gemeinden verrechnet. „Im Moment wissen wir aber noch nicht, welche Parameter zugrunde gelegt werden. Wie wir in der VG Bruchmühlbach-Miesau beispielsweise im Vergleich zu den Städten abschneiden, kann ich nicht abschätzen. Werden wir hier als ,flaches Land’ bewertet oder als Wohngebiet für die Nato-Angehörigen? Viele Fragen sind noch völlig offen.“ Das Urteil findet Harald Westrich (SPD) insofern gut, als es seiner Meinung nach zu hoffentlich mehr Steuergerechtigkeit und für die Verwaltungen zu mehr Rechtssicherheit führt. Die Auswirkungen für Bürger und Gemeinden seien allerdings noch nicht einzuschätzen, so der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg: „Da noch nicht klar ist, in welche Richtung ein neues Gesetz laufen wird.“ Er vermutet aber zum einen, dass der Aufwand für die Erfassung der ersten Daten für die Berechnung groß sein wird. Zum anderen könnte es gerade auch für die Besitzer älterer Häuser teurer werden. Generell sei die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. „Aus dem Grund fordern auch die Kommunalaufsichten die verschuldeten Gemeinden auf, ihre Grundsteuern zu erhöhen.“ Diese Steuerart liegt laut Westrich in den einzelnen Orten der VG Otterbach-Otterberg bei einem Anteil von 16 bis 19,5 Prozent an allen Einnahmequellen. „Da für die Neuregelung noch ein größeres Zeitfenster angesetzt wurde, werde ich derzeit nichts weiter veranlassen und warte auf Informationen“, weist auch die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Weilerbach, Anja Pfeiffer (CDU), darauf hin, dass noch vieles offen ist. „Ob es innerhalb der einzelnen Ortsgemeinden zu sehr großen Abweichungen bei den Grundstückswertigkeiten kommen wird, kann ich nicht sagen. Vorstellen kann ich es mir nicht in großem Umfang.“ Das sei wohl eher in Ballungsräumen von Interesse. Markus David, Leiter der Sachgebietsgruppe Finanzen in der VG, ergänzt zur momentanen Diskussion: „Tenor ist von Seiten der Politik derzeit lediglich, dass der Aufwand an zu entrichtenden Grundsteuern für die Bürger über die gesamte Republik gleichbleiben soll.“ Demnach könnte man vermuten, dass die Grundstücke in strukturschwachen Gemeinden mit niedrigeren Einheitswerten bedacht werden könnten, Areale in Ballungsräumen, insbesondere „Filetstücke“, höhere erhielten. In den Orten der VG Weilerbach machten die Grundsteuereinnahmen im vergangenen Jahr zwischen 13,7 und 22,6 Prozent der Erträge im Ergebnishaushalt aus. In der Ortsgemeinde Weilerbach waren zum Beispiel rund 826.578 Euro an Grundsteuer B veranlagt und rund 10.949 Euro an Grundsteuer A. „Es wird Verlierer und Gewinner geben“, erwartet Jürgen Wenzel (CDU), Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, von der Neuberechnung der Grundsteuer. Es gehe ja darum, das System gerechter zu machen. Bei den Bodenrichtwerten gab es in den vergangenen Jahrzehnten aber durchaus Anpassungen, sagt er. Wenn es Veränderungen geben wird, dann eher Erhöhungen als Senkungen, erwartet Wenzel, so dass die Einnahmen für die Kommunen steigen würden. Und entsprechend die Belastung für die Bürger. „Doch die Ortsgemeinden können dies über die Hebesätze regulieren“, wendet er ein. In der Praxis hätten die Gemeinderäte nur begrenzten Spielraum: „Die Kommune kann die Steuern gar nicht so hoch ansetzen, wegen des Drucks der Bürger auf die Räte“, sieht er die eine Seite. Andererseits seien die Kommunen verpflichtet, ihre Defizite niedrig zu halten, so dass sie die Einnahmen aus dieser Quelle halten müssen. Uwe Unnold (FWG), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd, schickt vorweg, dass man abwarten müsse, wie die künftige Entwicklung gesetzlich geregelt wird. Und argumentiert weiter wie Wenzel: „Wenn die Einheitswerte stark nach oben gingen, würden sich sicherlich alle Kommunen über die gewaltigen Mehreinnahmen freuen. Und die Bürgerinnen und Bürger würden uns dann wahrscheinlich teeren und federn.“ Also wird man laut Unnold Wege finden müssen, durch Anpassung der Hebesätze die Belastung der Bevölkerung auf altem Niveau zu halten. Ein erheblich niedrigeres Aufkommen bei der Grundsteuer hingegen müsste zwangsläufig zu steigenden Hebesätzen führen, führt Unnold weiter aus. „Die Gemeinden weisen seit Jahren teils erhebliche Defizite aus. Sie sollten darauf hoffen, dass es zu keinen größeren Verwerfungen kommt und somit die Einnahmen erhalten und die Belastung für den Bürger im Rahmen bleiben.“ Generell geht er davon aus dass urbane Gebiete eher mit steigenden Grundsteuern zu rechnen haben werden.