Kreis Kaiserslautern Gebietsreform: VG-Name soll nicht endgültig sein

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TRIPPSTADT. Der Gemeinderat Trippstadt stimmt dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl grundsätzlich zu. Dies hat das Gremium am Dienstagabend deutlich gemacht. Der Rat formulierte aber auch Forderungen, die in das Fusionsgesetz aufgenommen werden sollen.

Ortsbürgermeister Manfred Stahl (FWG) stellte das Konzept der Landesregierung vor. Demnach soll die Fusion zum 1. Juli 2019 erfolgen. Die neue Verbandsgemeinde wird den Namen „Landstuhl“ führen. Die Absicht, eine Außenstelle der Verwaltung zu bilden, soll im Gesetz festgeschrieben werden. Trippstadt will diese Außenstelle in der jetzigen VG-Verwaltung Kaiserslautern-Süd angesiedelt haben. Der Rat sprach sich für die Zuordnung des jetzigen VG-Gebiets mit dem Grundzentrum Queidersbach zum Mittelzentrum Landstuhl aus. Allerdings dürfe die Schulzuordnung nicht verändert werden. Der Rat erwartet, dass Mainz die Fusion mit finanziellen Entschuldungshilfen unterstützt. Die Polizei-Präsenz solle in der größeren Verbandsgemeinde erhalten bleiben. Der Rat kann sich vorstellen, die neue Verbandsgemeinde mit zwei Kontaktbeamten auszustatten, die ihre Bereiche aufteilen. Die Gemeinde Trippstadt verlangt die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz der neuen Gebietskörperschaft schon zum 1. Juli 2019, also dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes. Bislang geht der Gesetzgeber von getrennten Haushalten bis zum Jahresende aus und der Fertigung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020. Die Trippstadter wollen die Finanzen der beiden Gebietskörperschaften bei der Fusion festgehalten haben. Nach dem Willen des Trippstadter Rates soll im Gesetz festgehalten werden, dass der Name „Landstuhl“ vorläufig sein wird. Der Gesetzgeber soll festschreiben, dass der neu gebildete Verbandsgemeinderat einen Namen und ein Wappen finden soll, in dem sich beide bisherigen Verbandsgemeinden wiederfinden. (llw)

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