Kreis Kaiserslautern „Ein Schlag ins Gesicht der kommunalen Familie“

Mit großem Unverständnis hat Landrat Ralf Leßmeister (CDU) auf die jetzt vom Verwaltungsgericht Neustadt zugestellte schriftliche Begründung des Urteils zur Kreisumlage reagiert. Wie am 12. Juli berichtet, hatte die Kammer die Klage des Landkreises gegen die erzwungene Erhöhung der Umlage durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgewiesen.
„Für die kommunale Familie ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht und widerspricht ganz klar dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Selbstverwaltung“, zeigt sich Ralf Leßmeister „mehr als enttäuscht“, dass das Verwaltungsgericht „nicht beziehungsweise nicht angemessen“ auf die Argumente eingegangen ist, die der Kreis am 27. Juni in der mündlichen Verhandlung vorgetragen habe. „Überraschend“ findet Leßmeister, dass sich Neustadt – im Unterschied zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) – bei der Beurteilung einer strukturellen Unterfinanzierung einer Gemeinde nicht an der „freien Finanzspitze“ – kurz gesagt der Differenz zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben zur Finanzierung von Investitionen –, sondern am Vorhandensein einer ausreichend hohen Kapitalrücklage orientiert habe. „Aus Sicht des Landkreises ist die Kapitalrücklage, sprich das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital einer Gemeinde, dafür kein geeigneter Indikator“, betont Leßmeister und erläutert: „Das Vermögen einer Kommune besteht in großen Teilen aus Vermögenswerten, die aus rechtlichen Gründen nicht oder zumindest nicht zum bilanziellen Wert veräußert werden können – wie etwa Straßen, Schulen, Kindergärten.“ So könne eine Kommune ein hohes Eigenkapital ausweisen und dennoch strukturell unterfinanziert sein. „Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Kommunen über viele Jahre wegen unzureichender finanzieller Ausstattung negative ,freie Finanzspitzen’ ausweisen. Folglich werden dann hohe Liquiditätskreditbestände angehäuft. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird in Ermangelung liquider Mittel absolut eingeschränkt.“ Das Gericht bestätige jedoch „mehr oder weniger deutlich“ die Forderung der ADD, dass „wir unsere Kommunen einerseits über unsere Umlageveranlagung nicht ausreichend heranziehen und andererseits über unsere aufsichtsbehördlichen Maßnahmen nicht ausreichend auf die Ausschöpfung ihrer Einnahmemöglichkeiten hinweisen“, zitiert Leßmeister aus dem Urteil. Laut Gericht hätten die Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern „ihre Kräfte größtmöglich anzuspannen“ und seien „verpflichtet, durch eine angemessene Erhöhung der Realsteuerhebesätze ihre Einnahmen zu optimieren und Fehlbeträge zu reduzieren“. Für einige Gemeinden im Landkreis bestehe da durchaus noch „Luft nach oben“, was bei der Umlagefestsetzung zu berücksichtigen sei, zitiert Leßmeister. Im Gegensatz dazu hatte der Kreistag bei der Festsetzung der Umlage 2016 argumentiert, dass viele Gemeinden im Lauterer Land finanziell schlecht gestellt sind und diese durch eine Erhöhung der Zahlungen an den ebenfalls stark verschuldeten Landkreis nicht weiter belastet werden sollten (wir berichteten mehrfach). Ob der Kreis gegen die Entscheidung des Neustadter Gerichts in Berufung geht und vors OVG zieht, soll sich in den nächsten Tagen entscheiden.