Kreis Kaiserslautern Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung

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Erstes Urteil im Palmöl-Prozess: Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte am Mittwoch einen 60-jährigen Schweizer Staatsbürger wegen schweren Betrugs zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Weil der Mann bereits acht Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, konnte er den Gerichtssaal am selben Tag als freier Mann verlassen. Gegen die drei anderen Angeklagten, zwei davon aus der Westpfalz, wird weiter verhandelt.

Wie berichtet, hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Lauterer Landgerichts das Verfahren des Schweizers abgetrennt. Es gab ein so genanntes „Rechtsgespräch“ zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Wenn der Angeklagte seinen Anteil an den betrügerischen Palmöl-Geschäften zu Lasten von Kunden aus ganz Deutschland zugibt, kann er mit einer relativ milden Strafe rechnen. So kam es dann auch: Zwar trug der Staatsanwalt in seinem Plädoyer noch einmal „den hohen finanziellen Schaden“ vor, an dem auch der Schweizer Geschäftsmann seinen Anteil trage: „Es wurden in Europa mehr als fünf Millionen Euro als Vorauszahlungen eingesammelt, wofür es an der Elfenbeinküste nie genug Kapazitäten gab, um daraus die vereinbarten Mengen an Palmöl zu liefern.“ Aber weil sich der Angeklagte nicht persönlich bereichert habe, komme ein „Organisationsverschulden“ in Frage. Antrag des Staatsanwalts: ein Jahr und zehn Monate mit vierjähriger Bewährung. Dem hielt der Verteidiger entgegen, wie leichtgläubig viele Kunden den Versprechungen des Palmöl-Quartetts gefolgt seien: „Es herrschte 2008 eine regelrechte Geiz-ist-geil-Mentalität. Den meisten kam es auf billiges Öl an, um damit ihre Blockheizkraftwerke zu betreiben und kräftig Steuern zu sparen. Das Risiko, das mit den Vorauszahlungen verbunden war, nahmen sie dabei billigend in Kauf.“ Gleichwohl sei der Angeklagte geständig, dass ihm mit dem Bau einer Palmöl-Mühle in Westafrika „ein hoffnungsvolles Projekt aus dem Ruder gelaufen“ sei. Dies berücksichtigte auch das Gericht bei seiner Urteilsfindung. Es folgte der Staatsanwaltschaft bei der Höhe der Strafe und auch dem Antrag auf Bewährung. Aber offenbar nicht ohne Bedenken: „Den Kunden wurden wissentlich falsche Angaben über die Verfügbarkeit und Herkunft des Palmöls gemacht. Es genügt für einen Fall von schwerem Betrug, dass der Angeklagte dies billigend in Kauf nahm. Wir reden hier über einen Schaden von mehr als einer Million Euro. Das ist eigentlich die Grenze, die der Bundesgerichtshof für Bewährungsstrafen in Steuersachen gezogen hat. Deshalb werten wir das Geständnis des Angeklagten und die relativ lange Untersuchungshaft zu seinen Gunsten.“ Der Schweizer nahm das Urteil ohne sichtliche Regung hin. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er denn nach diesem Urteil die Bundesrepublik verlassen wolle, antwortete er: „Selbstverständlich, sofort.“ Wenn es dabei bleibt, ist er sogar von den Bewährungsauflagen verschont. Zahlen muss er allerdings seinen Anteil an den Prozesskosten. Das Verfahren gegen die drei anderen Angeklagten im Palmöl-Prozess wird am 5. Juni fortgesetzt. (mibo)

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