Kreis Kaiserslautern Drei Jahre Haft für Schüsse auf die Tante

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Im Prozess gegen die beiden 33 und 30 Jahre alten Brüder, die am 1. Oktober 2013 in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben auf ihre Tante geschossen und diese schwer verletzt haben sollen, wurde gestern vor dem Zweibrücker Schwurgericht das Urteil gesprochen. Der 33-Jährige muss drei Jahre hinter Gitter. Sein jüngerer Bruder wurde freigesprochen.

Das Gericht verurteilte den älteren Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Eine Tötungsabsicht sah es nicht. Dem 30-Jährigen sei hingegen nicht nachzuweisen, dass er bei den Schüssen vor Ort gewesen sei. Daher lautete das Urteil: Freispruch. Damit endete erneut ein Prozess wegen einer Familienfehde in dem Dorf, das schon öfter wegen solcher Vorfälle in den Schlagzeilen war. Die Vorsitzende Richterin griff in ihrer Urteilsbegründung die Situation in der Gemeinde auf. Seit Jahrzehnten würden dort Streitigkeiten unter den Familienangehörigen ausgetragen; diese endeten vor Jahren auch schon einmal tödlich. Laut Gericht wohnt die 50-jährige Tante in derselben Straße in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Familien der Angeklagten. Am Tatabend sei die Frau mit ihrem Auto vom Einkaufen gekommen. Als sie den Wagen parkte, sei sie in Streit mit ihrem 33-jährigen Neffen geraten. Der mittlerweile verstorbene Vater des 33-Jährigen habe dies in seinem Haus über eine Überwachungskamera beobachtet. Daraufhin habe er die Pistole aus einem Versteck im Haus genommen und sei nach draußen gegangen. Dort habe der Mann seine Schwester in den Unterbauch geschossen. Die restlichen Schüsse feuerte der 33-Jährige auf das Opfer ab. Drei oder viermal habe er auf die Tante geschossen und diese am Bein und am Fuß verletzt. Ein Geschoss steckte in der Haustür. Der Angeklagte – so das Gericht – habe gedroht, dass er sie jetzt abschießen könne, er wolle sie aber zuerst noch quälen. Ob der 30-jährige Bruder des Schützen zu diesem Zeitpunkt dabei gewesen sei, stehe nicht mit Sicherheit fest, so die Richterin. Nach Zeugenaussagen kam dieser erst hinzu, als die Schüsse bereits gefallen waren. In der Verhandlung hätten die Schwestern der beiden Angeklagten versucht, dem verstorbenen Vater die Schüsse „in die Schuhe zu schieben“, so die Richterin. „Sie haben hier eine regelrechte Legende aufgebaut, die unter der Rubrik ,Märchen’ einzuordnen ist.“ Die Kammer ging in ihrem Urteil davon aus, dass bei der Abgabe der Schüsse kein Tötungsvorsatz vorgelegen habe. „Ich glaube nicht, dass man sie töten wollte“, so die Richterin. Das Opfer habe auch nicht in Lebensgefahr geschwebt. Kurz ging die Vorsitzende am Ende noch auf die Historie des Orts ein: Ihr sei kürzlich ein Artikel des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ vom 26. Februar 1949 in die Hände gefallen, in dem über einen Prozess aus dem Dorf berichtet worden sei. „Darin gab es den Passus ,Angst vor Blutrache’“, erinnerte sich die Richterin und sagte. „Ich hoffe, dass die Familienfehden dort endlich ein Ende finden.“

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