Kreis Kaiserslautern Die Tricks der Internetbetrüger

„Auch in unserer Region häufen sich die Fälle von Internet-Betrug“, berichtet Gerhard Naßhan, stellvertretender Leiter der Inspektion für Vermögens-Delikte beim Polizeipräsidium Westpfalz. „Vor allem der Gebrauchtwagen-Markt, aber auch andere Warengruppen sind davon betroffen.“ Er zählt drei Varianten auf, mit denen arglose Käufer immer wieder um ihr Geld gebracht werden. Der Western-Union-Trick: Im Zuge der Verkaufsverhandlungen werden Interessenten aufgefordert, einen Teil oder die gesamte Kaufsumme vorab auf das Konto eines elektronischen Bezahlsystems zu überweisen. „Zur Sicherheit“ soll das auf den eigenen Namen geschehen, die Summe soll angeblich erst bei Vertragsabschluss fließen. Manchmal fordern die Gauner sogar eine Kopie des Einzahlungsbelegs, oft mit verdeckter Transaktionsnummer – wieder zur „eigenen Sicherheit“. Mit Hilfe gefälschter Papiere wird das Geld dann in irgendeiner Filiale abgehoben und die Täter verschwinden spurlos. Der Überzahlungs-Trick: Auch wer ein Auto oder eine andere Ware an Unbekannte verkaufen möchte, sollte auf der Hut sein. Oft genug bezahlen angebliche Käufer aus dem Ausland den Kaufpreis vorab mit einem Scheck – und haben „aus Versehen“ eine höhere Summe eingetragen. Der Verkäufer wird unter wortreichen Entschuldigungen gebeten, den zu viel gezahlten Betrag zurück zu überweisen. Weil sein Kontoauszug den eingezahlten Scheck als „Guthaben“ ausweist, geht mancher darauf ein. Was viele nicht wissen: Schecks aus dem Ausland werden von der Bank „unter Vorbehalt der Einlösung“ gut geschrieben. Wenn der Scheck platzt, holt sich die Bank das Geld wieder vom Konto. Und der arglose Kunde ist die angeblich „überzahlte“ Summe los. Die IBAN-Masche: Im Internet erwecken manche Anbieter den Eindruck, ihr Wohn- oder Geschäftssitz befinde sich in Deutschland. Damit wollen sie eine gewisse Seriosität darstellen, auch im Fall von Reklamationen. Oft genug handelt es sich jedoch dabei um Schein-Adressen, tatsächlich werden die Geschäfte aus dem Ausland gesteuert. Dies erkennt der Kunde spätestens dann, wenn er sich die Konto-Verbindung seines „Geschäftspartners“ genauer anschaut: Beginnt die IBAN-Nummer des Kontos mit dem Länderkürzel DE, gilt für die Überweisung auch deutsches Bankenrecht. Fängt die Kontonummer etwa mit den Buchstaben RO an, ist das Geld auf dem Weg nach Rumänien. Und es dürfte wesentlich schwieriger sein, im Streitfall die Transaktion rückgängig zu machen. „Im Internet ist es relativ einfach, seine Identität zu verschleiern und Spuren zu verwischen“, fasst Gerhard Naßhan zusammen, „deshalb gibt es in diesem Bereich der Kriminalität auch ein relativ großes Dunkelfeld.“ Sein Rat an alle, die dort trotzdem Handel treiben möchten: „Doppelt so vorsichtig sein wie im normalen Leben. Und nicht auf treuherzige Zusagen vertrauen – das kann schmerzhaft enden.“ (mibo)