Kreis Kaiserslautern
Busbegleitung für Ü3-Kitakinder fällt weg
Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz ist es Aufgabe des Landkreises, die Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr an, die nicht in einer wohnungsnahen Einrichtung untergebracht sind, zu befördern. Im Rahmen einer Ausschreibung sei eine Firma ermittelt worden, die seit 2016 gegen Entgelt geschultes Personal einsetze, um die Kindergartenkinder auf der Fahrt zu begleiten, teilt die Kreisverwaltung mit. Nun sei der Vertrag ausgelaufen, eine Verlängerung sei aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschieden.
Kleinbusse mit Sicherheitsgurten
Bislang seien die Kinder im regulären Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Standard-Linienbussen befördert worden. Nun werde auf freigestellten Kindergartenverkehr umgestellt, bei dem unter anderem auch Kleinbusse mit Sicherheitsgurten zum Einsatz kommen, sodass die geforderten verkehrsrechtlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, erläutert die Pressestelle. Eine zusätzliche Begleitung der Fahrten sei mithin nicht mehr erforderlich.
Wie die Verwaltung mitteilt, obliegt dem Landkreis nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz die Aufsichtspflicht in der Kindergartenbeförderung. Wie diese Aufsicht sichergestellt werden soll, werde in dem Urteil nicht ausgeführt. Insofern habe sich der Landkreis in der Vergangenheit durch den Einsatz von zusätzlichen Busbegleitungen haftungsrechtlich abgesichert. Dies erübrige sich nun durch den Einsatz von Kleinbussen mit entsprechenden Sicherheitsgurten.