Kreis Kaiserslautern Am 1. Juli 2019 wird aus zwei eins
Am 1. Juli 2019 werden die Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd fusionieren. Die neue Gebietskörperschaft trägt den Namen VG Landstuhl und hat ihren Verwaltungssitz in der Sickingenstadt. Das sieht der Entwurf des Landesgesetzes über die Gebietsänderung vor, der gestern im Landstuhler Rathaus von den beiden Bürgermeistern Peter Degenhardt (CDU) und Uwe Unnold (FWG) vorgestellt wurde.
„Es handelt sich um eine Fusion auf Augenhöhe“, betont Degenhardt und erläutert, dass die kleinere VG Kaiserslautern-Süd nicht in die VG Landstuhl eingegliedert werde, sondern dass aus beiden eine neue Gebietskörperschaft gebildet wird. „Wir wollen nicht, dass der eine sagt: Ich bin der Größere und Stärkere. Und der andere hinten runterfällt und sich als arme Verwandtschaft fühlt“, sagt der Landstuhler Bürgermeister und verbreitet schon jetzt Wir-Gefühl: „Ab 1. Juli 2019 sind wir alle eins – das gilt für Stelzenberg und Schopp ebenso wie für Hauptstuhl und Oberarnbach.“ Der jetzt vom Land vorgelegte Gesetzesentwurf sei eine gute Basis für die gemeinsame Zukunft, sind sich die beiden Verwaltungschefs einig: „Mainz ist uns in vielerlei Hinsicht entgegengekommen. Dass wir uns in die Zwangsfusion gefügt und diese konstruktiv begleitet haben, hat für uns viele Vorteile.“ Ein ganz wesentlicher sei der Faktor Zeit: „Hier ist man uns entgegengekommen und wir haben nun vier Jahre, um die beiden Verwaltungen in Ruhe miteinander zu verschmelzen“, freut sich Degenhardt. Sitz der Verwaltung wird die Sickingenstadt; daher erhält die neue Gebietskörperschaft den Namen „Verbandsgemeinde Landstuhl“. In einer Ortsgemeinde in Kaiserslautern-Süd oder im jetzigen Verwaltungsgebäude am Lauterer Stadtpark soll aber eine Außenstelle für die Bürger der Süd-VG eingerichtet werden. „Wo die genau sein wird, müssen wir mit unseren Ortsbürgermeistern und dem VG-Rat noch diskutieren“, berichtet Unnold und unterstreicht: „Die Wege für die Bürger werden nicht weiter.“ Die Werke werden aus dem Landstuhler Verwaltungsgebäude ausgelagert, um für die Zeit nach der Fusion Platz für die Mitarbeiter aus Kaiserslautern-Süd zu schaffen. Weder hier noch dort müssten die Beschäftigten um ihre Stellen bangen, betonen die Bürgermeister. „Die Beschäftigten der beiden Verbandsgemeinden werden mit allen bestehenden Rechten übernommen. Betriebsbedingte Kündigungen oder Änderungskündigungen aus Anlass der Fusion sind ausgeschlossen.“ Allerdings werde man in den kommenden vier Jahren wohl mit Blick auf die Verschmelzung nicht jede durch Fluktuation frei werdende Stelle besetzen oder einige von ihnen befristen, sagt Degenhardt. Schon jetzt gebe es erste Kooperationen beim Personal, etwa in der Friedhofsverwaltung. Damit sich keiner benachteiligt fühlt, soll die neue Verwaltung 2019 mit Führungskräften aus beiden Verbandsgemeinden besetzt werden, betont Degenhardt. „Und da sich die Kollegen ja anfangs noch nicht kennen, wird ein neuer gemeinsamer Personalrat erst im Frühjahr 2020 gewählt.“ Auch in anderer Hinsicht zielen die Vereinbarungen zur Fusion auf Einigkeit ab: „Zum Beispiel ist die Wahl des Wehrleiters ganz klar geregelt“, sagt Degenhardt im Hinblick auf die Unstimmigkeiten in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die sogar schon die Gerichte beschäftigt haben (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). „Wir haben schon geschaut: Wie läuft es bei anderen? Wo gab es dort Probleme? Schließlich muss man nicht mit demselben Kopf durch dieselbe Wand rennen“, findet der Landstuhler Bürgermeister. Beispielsweise soll es 2019 nach der Fusion bis Jahresende zwei getrennte Haushalte geben. „Denn dass unmittelbar nach der Fusion gleich ein Haushalt für die neue VG aufgestellt werden musste, hat anderorts große Probleme verursacht.“ Sogar bis 2029 sei es laut Gesetzentwurf theoretisch möglich, getrennte Gebühren für Wasser und Abwasser auf dem Gebiet der beiden aufgelösten Verbandsgemeinden zu haben. „Wir wollen aber versuchen, unsere derzeit noch unterschiedliche Tarifstruktur bereits in den nächsten Jahren anzugleichen“, kündigt Unnold an. Bislang setzt Landstuhl stärker auf verbrauchsabhängige Gebühren, Kaiserslautern-Süd auf wiederkehrende Beiträge. „Letzteres ist wegen des demografischen Wandels mit immer weniger Verbrauchern günstiger“, sieht Degenhardt Vorteile im System des Nachbarn. Die Gebühren selbst lägen in der Höhe nicht weit auseinander. Dies gelte auch für die Verbandsgemeindeumlage, die zwar in Kaiserslautern-Süd nur 40, in Landstuhl hingegen 45,83 Prozent beträgt. „Auch hier gibt es aber Systemunterschiede: Wenn man jedoch die Sonderumlagen, die es in Kaiserslautern-Süd gibt, einberechnet, kommt man auf etwa den gleichen Prozent – fast pari pari“, rechnet Unnold vor. Veränderungen gibt es in der Süd-VG beim Tourismus, den Grundschulen und der Wirtschaftsförderung: Hier geht die Trägerschaft mit der Fusion auf die neue VG über. Da im Frühsommer 2019 ohnehin im Land Kommunalwahlen anstehen, wird dann auch ein neuer Verbandsgemeinderat mit 36 Sitzen gewählt – was bedeutet, dass künftig deutlich weniger Mandatsträger zum Zuge kommen werden, als derzeit in den beiden Gremien der Verbandsgemeinden zusammen sitzen. Der neue Verbandsgemeinderat nimmt seine Arbeit am 1. Juli 2019 auf. Die Amtszeiten von Peter Degenhardt (bis 2021) und dem gerade am Sonntag erst (bis 2024) wiedergewählten Bürgermeister Uwe Unnold enden vorzeitig am 30. Juni 2019. Beide haben allerdings Anspruch darauf, bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit als hauptamtliche Beigeordnete weiterbeschäftigt zu werden. Sollte keiner von beiden zum Bürgermeister gewählt werden, hat die große, neue Verbandsgemeinde Landstuhl aufgrund ihrer Einwohnerzahl trotzdem das Anrecht auf einen weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und weitere ehrenamtliche Bürgermeisterstellvertreter – mit der Folge, dass in diesem (unwahrscheinlichen) Fall dem Verwaltungschef für eine gewisse Zeit drei hauptamtliche Beigeordnete zur Seite stünden. Die Verbandsgemeinden und die zwölf Ortsgemeinden haben nun bis 3. Juli Zeit für eine Stellungnahme. „Das Land wägt ab, wie gewichtig die von uns darin gemachten Vorschläge sind und was Eingang ins Gesetz findet“, erläutert Degenhardt. Ein Veto-Recht besteht hingegen nicht. Nach der politischen Sommerpause wird das Ganze festgezurrt: Dann wird der Mainzer Landtag das Gesetz verabschieden. (oef) Info In der Landstuhler Stadthalle wird am Dienstag, 23. Juni, 18.30 Uhr, in einer Einwohnerversammlung über das Fusionsgesetz informiert. In der VG Kaiserslautern-Süd gibt es eine Bürgerbefragung übers Amtsblatt. Die Resultate werden in der VG-Ratssitzung am Montag, 22. Juni, besprochen. Informationen zur Gebietsreform gibt es auch in den Gemeinderäten.