Kreis Kaiserslautern „Altanlagen“ laufen ohne Genehmigung

Der US-Schießplatz Breitenwald in Landstuhl ist vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes errichtet worden und hat daher keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dies hat das Bundesministerium der Verteidigung Bürgermeister Peter Degenhardt (CDU) mitgeteilt. Der hatte Anfang des Jahres bei verschiedenen Behörden nach der genehmigungsrechtlichen Situation des Schießplatzes gefragt.
Das Ministerium schrieb jetzt, die Überarbeitung des Nato-Truppenstatuts Anfang der 1990er Jahre habe dazu geführt, dass sogenannte Altanlagen lediglich angezeigt werden mussten. Damit ist erst bei einer „wesentlichen Änderung“ der Anlage ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich. Grundlage des Schießbe-triebs insgesamt sei das Zusatzabkommen zum Truppenstatut.
Auf die Frage des Landstuhler Bürgermeisters nach den Betriebszeiten des Schießplatzes haben die US-Streitkräfte mitgeteilt, geschossen werde von Montag bis Freitag in der Regel zwischen 7.30 und 16 Uhr, an Samstagen gelegentlich von 7.30 bis 16.30 Uhr. In den Herbst- und Wintermonaten sei außerdem Nachtschießen bis immerhin 20 Uhr möglich, informierte die Behörde.
Bürgermeister Degenhardt betonte gestern, mit den vorliegenden Antworten habe man „jetzt einen Überblick über die genehmigungsrechtliche Situation des Schießplatzes“ erhalten.
Bei zukünftigen Änderungen des Betriebs werde man auf deutscher Seite „genau darauf achten, ob diese wesentlich“ seien und damit eine Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst werden muss. (bgu)