Kreis Germersheim Zwei Übergänge sind einer zuviel
Diese Ablehnung könnte den dauerhaften Umbau einer gefährlichen Straßenstelle hinauszögern, wenn nicht sogar verhindern: Der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Ortsgemeinde Jockgrim lehnt weiter die Pläne des Landesbetriebs Mobilität (LBM) zum endgültigen Umbau des Knotenpunktes zwischen der L 540 und der Einmündung der K10, Ortsrandstraße Jockgrim, im Bereich der „Wilhelmsruhe“ ab. Ein Streitpunkt ist die Anzahl der Querungshilfen für Rad- und Fußgänger.
2013 wurde an dieser Stelle, nach dem Ergebnis einer Verkehrszählung, provisorisch eine abknickende Vorfahrt Richtung Ortsrandstraße angelegt. Diese hat sich bewährt, deshalb soll der Verlauf der beiden Straßen dauerhaft umgebaut werden. Davon betroffen ist auch ein Radweg parallel zu den Straßen. Der Gemeinderat sprach sich jedoch in seiner Sitzung Mitte Dezember 2016 mehrheitlich gegen den Planentwurf aus, der am Anfang eines vereinfachten Verfahrens stehen sollte (wir berichten). Nun erläuterte Thomas Delb, der Mitarbeiter des LBM, der den Plan entwickelt hat, den Ausschuss-Mitgliedern die Gründe, warum für Rad- und Fußgänger zwei Überquerungshilfen vorgesehen sind. Bisher mussten diese nur einmal die Straße kreuzen, um einem Radweg zwischen Jockgrim und Wörth weiter folgen zu können. Der LBM könne die Planung für den dauerhaften Umbau im vereinfachten Verfahren nicht umsetzen, wenn die Gemeinde nicht zustimme, sagte er. Deshalb wolle er erläutern, warum so geplant wurde und verwies sofort auf mehrere „Knack- und Zwangspunkte“. Ziel der geplanten Baumaßnahmen sei es, die provisorische Vorfahrtsregelung Richtung Ortsrandstraße beizubehalten und im Straßenverlauf zu betonen, dies wirke sich auf den Kurvenradius aus. Im Bereich der Kreuzung soll weiter nur 50 Stundenkilometer gefahren werden dürfen. Rund um den Knotenpunkt befinden sich Naturschutzgebiete, die verschiedene Schutzzwecke verfolgen, wie Landschafts- oder Vogel- und Tierschutz. Durch den neuen Straßenverlauf seien leichte Eingriffe in die Schutzgebiete möglich, allerdings nur in begrenztem Umfang. Die Bagatellgrenze liege bei 100 Quadratmeter, darüber werde von einem erheblichen Eingriff gesprochen. „Mit unserer ersten Planung versuchten wir tatsächlich, wie bisher mit nur einer Querung auszukommen“, so Delb. Die untere Naturschutzbehörde habe sich jedoch nicht von den Vorteilen eines Radweg-Übergangs überzeugen lassen und nur der Lösung zugestimmt, die zwei Übergänge vorsieht. „Der Schuh für den Planungsspielraum ist hier sehr eng geschnürt, es ist keine andere Umsetzung möglich“, bedauerte Delb. Und er ergänzte: Wenn die Ortsgemeinde Jockgrim dieser Variante nicht zustimmen und auf einer anderen Lösung beharren würde, sei ein Umweltverträglichkeitsverfahren notwendig. Das ganze Planverfahren würde einen höheren Rechtscharakter bekommen, voraussichtlich mit einer deutlich längeren Verfahrensdauer. Mit der Folge, dass der LBM überlegen könnte, das Provisorium abzubauen und den früheren Zustand wieder herzustellen. auch bleibe dann ungewiss, ob die von der die Gemeinde favorisierte Planvariante durchsetzbar sei. Die Ausschussmitglieder, bis auf Heiko Böhner (freie Wählergruppe), ließen sich von den Argumenten des Planers nicht überzeugen. Mit vielen Emotionen und zahlreichen Gegenargumenten plädierten sie für nur einen Radwege-Übergang. So beschrieben sie das betroffene Waldstück als nicht so hochwertig (Cord Waltke, Bürger für Jockgrim), rechneten vor, dass durch ihren Planungs-Favoriten sogar mehr Naturfläche gewonnen werden könnte (German Guttenbacher, CDU) und stellten deutlich den Schutz des Menschen über den Schutz der Natur (Konrad Milli, CDU). Es war Delb anzumerken, dass er die Argumente der Ausschuss-Mitglieder nachvollziehen und verstehen konnte. Ihm sei an einer schnell umsetzbaren Lösung, mit der die Gemeinde auch einverstanden wäre, gelegen. „Wir wollen der Gemeinde keine Planung aufdrücken“, betonte Delb im Laufe der langen und intensiven Diskussion. Er konnte den Ausschuss jedoch nicht überzeugen. Die Planung wurde erneut mehrheitlich abgelehnt, genauso wie der dafür notwendige Verkauf von Gemeindegelände an das Land. |bic