KANDEL RHEINPFALZ Plus Artikel Zwangsarbeit für dreisten Diebstahl

Kandel – kolorierter Holzstich, um 1890 (Sammlung Ludwig Hans).
Kandel – kolorierter Holzstich, um 1890 (Sammlung Ludwig Hans).

Sein eigenes unvorsichtiges Verhalten und ein nur allzu großzügiger Lebensstil, finanziert mit geraubtem Geld, führten dazu, dass der Tagelöhner Johann Pfister im Jahr 1835 des Diebstahls an dem Kandeler Gutsbesitzer Johann Heinrich Zeiß überführt werden konnte.

Pfister, ein 35 Jahre alter Tagelöhner aus Kandel, hatte lange Zeit bei dem Gutsbesitzer Zeiß in Diensten gestanden und war daher mit dessen Lokalitäten bestens vertraut. Diese Kenntnis nutzte er am 24. November des Jahres 1834 aus, um den in Geschäften abwesenden Zeiß um die immense Summe von 2300 Gulden zu „erleichtern“.

Da Pfister, der sich an seinem Wohnort keines guten Rufs erfreut und lange Zeit nur in ärmlichen Verhältnissen gelebt hatte, in der Folgezeit „äußerst bedeutende Ausgaben machte“ und Grundstücke erwarb, deren Kaufpreis er sofort in bar bezahlte, lenkte er bald schon den Argwohn seiner Mitbürger und das Interesse der Behörden auf sich. Da nutzte es auch wenig, dass er den Verkäufern der von ihm erworbenen Grundstücke stets als „Pflicht“ auferlegt hatte, gegenüber jedermann darüber zu schweigen, dass er seine Erwerbungen mit barem Geld bezahlt hatte.

Der Beraubte verschwand spurlos

Es kam, wie es in solchen Fällen kommen musste: Eine erste Hausdurchsuchung bei Johann Pfister blieb erfolglos, weil das entwendete Geld offenbar außerhalb des Hauses versteckt worden war. Erst eine zweite, einige Zeit später vorgenommene Hausdurchsuchung erbrachte den Beweis, denn man fand in seiner Wohnung beträchtliche Geldbeträge, deren rechtmäßigen Besitz er nicht nachweisen konnte. Das Geld befand sich zudem noch in Stoffsäckchen und Rinderblasen eingenäht. Johann Pfister und seine Ehefrau Margaretha Runk standen daher am 20. März 1835 vor den Schranken des Pfälzischen Schwurgerichts in Zweibrücken, wo gegen beide verhandelt wurde. Von den Assisen für schuldig erkannt, verurteilte das Gericht Pfister aufgrund des begangenen Diebstahls zu achtjähriger Zwangsarbeit. Auch seine Frau kam nicht „ungeschoren“ davon, da man sie der Verhehlung des gestohlenen Geldes schuldig sprach und zu fünf Jahren Zwangsarbeit verurteilte.

Der Kandeler Gutsbesitzer Zeiß, dessen Vermögen man zum Zeitpunkt der Tat auf rund 170.000 Gulden geschätzt hatte, verschwand übrigens nach „Wahrnehmung der Lücke in seinem überfüllten Geldkasten“, schon am folgenden Tag spurlos. „Wenn einem allgemein verbreiteten Gerüchte Glauben geschenkt werden darf, so hat derselbe, aus Schmerz über den Verlust der 2300 Gulden, sich im Rhein ertränkt und dort seine Ruhe gefunden“, wie die „Neue Speyerer Zeitung“, die über den Fall berichtet hatte, abschließend vermerkte.

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