Kreis Germersheim Zur Sache: Medizinischer Dienst vergibt Top-Benotung

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Das Rülzheimer Altenheim der Braun’schen Stiftung hat bei letzten Bewertung seiner Leistungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Note 1,3 und damit ein „sehr gut“ erhalten. Damit liegt das Heim unter dem Bundesdurchschnitt von 1,5 und über den Ergebnissen der Vorjahre. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der ab 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung. Einen Vergleich im Pflegenavigator und mit den Medien, brauche das Heim, auch im Hinblick auf die zu erwartende Veröffentlichung im Internet, nicht zu scheuen, so Geschäftsführer Wolfgang Kuhn. „Bei den bisher geprüften Einrichtungen in der Region entspricht dies der Champions League im Fußball“, freut sich der Stiftungsvorsitzende und Ortsbürgermeister Reiner Hör. Ganz wesentlich im Zusammenhang mit der Bewertung ist die Benotung in der Pflege, die auch einen Schwerpunkt im Gesamtergebnis bildet. Hier bekommt die Stiftung im Bereich „Pflege und medizinische Versorgung“ die Note 1,6 (gut). Die Bemühungen und Veränderungen der letzten Jahr zeigten Wirkung, so die Pflegedienstleiterin Astrid Bentz. „Die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung greifen.“ Besonders freut sich das Team, dass die Befragung der Bewohner mit einer 1,0 belohnt wurde, denn die Betreuung und Alltagsgestaltung wurde vom medizinischen Dienst mit „sehr gut“ bewertet. Angesichts der Einschränkungen durch den laufenden Neu- und Umbau sei nach Aussagen der Prüferinnen, das Ergebnis eigentlich noch höher zu bewerten. Der „Umgang mit demenzkranken Menschen“ wird mit 1,1 (sehr gut) bewertet. Auch die Pflege und hier gerade die hygienischen Zustände waren im Prüfungszeitraum tadellos. „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene“ wurden ebenfalls mit 1,0 bewertet. „Die Einrichtung zeigt damit, dass sie sehr gut aufgestellt ist und den stetig wachsenden Ansprüchen gerecht wird“, so Kuhn. Die Verantwortlichen sind dankbar und zugleich stolz auf alle Mitarbeiter, „die letztendlich dieses Ergebnis erarbeiteten“. Es gelte nun, das Erreichte zu halten und weiter auszubauen. Auch hier gelte „Stillstand ist Rückschritt“, daher dürfe selbst die erfolgte sehr gute Benotung „nicht zum Ausruhen verleiten“.

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