Kreis Germersheim Zur Sache: Flächentausch und Schranken

Damit die Stadt Wörth vor der Ortseinfahrt aus Richtung Jockgrim (L540) eine Schranke bauen kann, muss die Landesstraße ab der B-9-Auffahrt am Vorlacher Hof zur Ortsstraße herabgestuft werden. Ein kurzer Streckenabschnitt vor Wörth gehört aber noch zu Jockgrim. Das bedeutet: Bei einer Herabstufung zur Ortsstraße müsste Jockgrim für diesen Abschnitt die Straßenbaulast tragen, also für Sanierungen und Ähnliches zahlen. Daran hat Jockgrim aber kein Interesse. Deshalb strebten Wörth und Jockgrim einen Flächentausch an. Wörth sollte die Straße bekommen, Jockgrim Flächen am Vorlacher Hof und im ungesteuerten Teil des Polders. Die Gemarkungsgrenzen würden sich ändern, die Flächengrößen blieben gleich. Einem Flächentausch müssen Orts- und Verbandsgemeinderat zustimmen. Der Ortsgemeinderat hatte zunächst zugestimmt, ist später aber wegen der Schrankenpläne davon wieder abgerückt. Auch der Verbandsgemeinderat Jockgrim befürchtet negative Folgen für Jockgrim.
