Kreis Germersheim Zur Sache: Anzahl der Wahlplakate in VG Rülzheim wird nicht verringert

In Rülzheim, Kuhardt und Hördt sollte bei den Kommunalwahlen im Mai auf eine Plakatierung verzichtet oder zumindest die Anzahl der Wahlplakate begrenzt werden, so ein Antrag der Aktiven Bürger. In Leimersheim dagegen ist das überhaupt kein Thema. Die Aktiven Bürger hatten in den drei Gemeinderäten einen Antrag dazu gestellt und dies mit einer „Zupflasterung“ der Ortsstraßen begründet, was „kein schöner Anblick“ sei. Für ihren Antrag hatten sie aber keine Mehrheiten gefunden (wir berichteten). In Rülzheim hatten sich nur die Aktiven für diesen Antrag stark gemacht. Die SPD hatte ihn zwar befürwortet, sah aber noch „rechtliche Fragestellungen“. Die FDP hatte dafür „wenig Verständnis“, die CDU lehnte ihn ab, weil er sich „nur auf die im Gemeinderat vertretenen Parteien“ bezog und damit „keine Wirkung für nicht in den Rat gewählte Parteien“ habe. Auch sei Wahlwerbung „ein wichtiges Instrument der demokratischen, politischen Meinungsbildung“. Ähnliche Argumente gab es auch in anderen Gemeinderäten. Einig waren sich aber alle Räte, „eine verbindliche und rechtssichere Lösung zur Plakatierung während der Wahlzeit zu erarbeiten“. Eine solche hatte das Ordnungsamt sehr ausführlich ausgearbeitet, sie wurde den Räten im nichtöffentlichen Teil vorgestellt. Nach dem Landesstraßengesetz ist das Aufstellen von Wahlplakaten „grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung“. Das Grundgesetz verpflichtet Gemeinden, „den Wünschen der Parteien auf Wahlwerbung Rechnung zu tragen, allerdings nicht uneingeschränkt“. In welcher Weise sie dies „in Notwendigkeit und angemessenem Umfang“ erlauben, ist aber ihre Sache. Parteien müsse es möglich sein, „flächendeckend im gesamten Gemeindegebiet ihre Wahlwerbung aufstellen zu können“. Ein Anspruch darauf, Wahlplakate nur an bestimmten Orten aufstellen zu können, bestehe nicht. Ein Verweis „auf die bloße Nutzung von Plakatwänden reicht somit in der Regel … nicht aus“. Es sei denn, eine Gemeinde stelle flächendeckend Plakatwände „für alle sich zu einer Wahl stellenden Parteien auf“. Der Anspruch einer Partei auf die Gestaltung der Wahlwerbung richte sich danach, welcher Umfang „notwendig und angemessen“ sei. Dafür müssen jeder Partei oder Wählergruppe fünf Prozent der Gesamtzahl der Plakatierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung ist nach dem „Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit“ an deren letztem Wahlergebnis zu bemessen. Kleineren Parteien muss im Verhältnis zu den größeren Parteien „grundsätzlich eine überproportionale, großzügig bemessene Mindestanzahl an Plakatstellplätzen“ zuerkannt werden. Im Kreis Germersheim haben nur die Städte Germersheim und Wörth entsprechende Satzungen erstellt. Eine Beschränkung der Wahlplakate sei nur auf freiwilliger Basis zu erreichen, so Verbandsbürgermeister Matthias Schardt (CDU), der nach dem Wunsch der Gemeinderäte Gespräche mit Parteien führen soll. Selbstverständlich seien „keine Materialschlacht und kein Wildwuchs“ erwünscht, man könne den Parteien aber nicht verbieten W erbung zu betreiben. In Leimersheim sei eine solche Frage nie aufgekommen, es habe nie Diskussionen und Beschwerden wegen zu vieler Wahlplakate gegeben. Im Übrigen sei er gegen eine Beschränkung, denn „die Bürger sollen doch merken, dass Wahlen sind.“
