Kreis Germersheim Wer zahlt, wenn Schüler am richtigen Leben lernen?

Placeholder-Image

Wörth. Das Wörther Europa Gymnasium hat zum Schuljubiläum eine Veranstaltung mit einem Motivationstrainer für die Jahrgangsstufen 10 bis 13 gemacht – und ist damit in eine Bürokratiefalle getappt. Die Veranstaltung hätte gar nicht stattfinden dürfen, weil die Schule sie zur Pflichtveranstaltung erklärte und dafür trotzdem pro Schüler fünf Euro Eintritt verlangte. Das, so die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier als Schulbehörde, widerspreche aber der geltenden Schulgeldfreiheit.

„Wegen der Schulgeldfreiheit müssen verpflichtende schulische Veranstaltungen kostenfrei sein“, antwortet das Rechtsreferat der ADD auf eine entsprechende Anfrage der RHEINPFALZ. Und: „Wir werden die Schulen nochmal auf die gängige Praxis hinweisen.“ Zitiert wird Paragraph 68 Absatz 1 Schulgesetz, wonach klar normiert sei, dass an öffentlichen Schulen „Schulgeld und sonstige Entgelte nicht erhoben“ werden. Damit aber bringt die Landesbehörde ihre Schulen – nicht nur das Europa Gymnasium in Wörth – gewaltig in die Bredouille. Denn einerseits dürfen solche durchaus wichtigen und sinnvollen Veranstaltungen außerhalb des Standard-Stundenplanes nichts kosten, andererseits hat die Schule aber auch keinen eigenen Etat für solche zusätzlichen Bildungsangebote. „Die Schule selbst hat keine finanziellen Spielräume, da sie eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist und somit auch keine finanziellen Mittel halten kann“, heißt es dazu aus Mainz. Und weiter: „Die Finanzierung von schulischen Veranstaltungen fällt nicht in den Aufgabenbereich von Schulträger oder Land.“ Ja, in wessen Aufgabenbereich denn dann?, möchte man fragen. Setzte eine Schule diese Aussagen eins-zu-eins um, müsste sie alle Angebote streichen, die nicht im offiziellen Lehrplan vorgesehen sind. Oder, wie das bisherige Praxis zu sein scheint, einfach Elternbeiträge für solche Angebote verlangen und hoffen, dass sich nie jemand darüber beschwert. Eltern jedenfalls nehmen es seit langem offensichtlich als gegeben hin, dass sie für zusätzliche Exkursionen, Theaterbesuche oder eben auch den Vortrag eines Motivationstrainers extra zahlen. Für die Schulen ist das ein Dilemma. Es dürfte kaum umstritten sein, dass Besuche von Theater, Ausstellungen, Unternehmen, Verlagen, Gerichten, Parlamenten, Vorträgen wichtig sind und „zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages beitragen“, wie es die Schulbehörde zur Vorgabe macht. Und wo kommt das Geld dafür her? Die Antwort aus Mainz ist eindeutig: Wenn die Schule eine Pflichtveranstaltung mit Kosten plant, muss sie den Eltern beziehungsweise den volljährigen Schülern einen Anmeldebogen zukommen lassen, auf dem die voraussichtlichen Teilnahmekosten an der Schulveranstaltung genannt sind. „Sollte daraufhin mit der (freiwilligen) Unterzeichnung und Rückgabe des Anmeldebogens eine verbindliche Anmeldung erklärt werden, schließt dies die Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Kosten ein“, heißt es in der Erklärung der ADD. Was folgt, wenn der Anmeldebogen nicht unterschrieben wird, lässt die Behörde dagegen offen. Stattdessen verweist sie darauf, dass Schulen sich Vorträge oder Autorenlesungen ja auch von Sponsoren bezahlen lassen könnten. Dann sind sie aus allem Schlamassel raus und können über die Deklarierung als Pflichtveranstaltung den Versicherungsschutz abdecken. Das Europa Gymnasium Wörth hat den Vortrag von Motivationstrainer Steffen Kirchner aus Gründen des Versicherungsschutzes zur Pflichtveranstaltung gemacht, wie die ADD bestätigte, aber mit „Eintritt“ finanziert. 600 Schüler beziehungsweise deren Eltern mussten für die Schul-Pflichtveranstaltung laut Gymnasium jeweils 5 Euro berappen. Rund 100 Mütter oder Väter, die zur Abendveranstaltung kamen, ebenfalls. Das macht ungefähr 3500 Euro. Damit wurden 1028,96 Euro Hallenmiete bei der Stadt Wörth und das Honorar für den Motivationstrainer bezahlt. Ob es dazu noch Zuschüsse von anderen Stellen gab, lässt die Schule auf RHEINPFALZ-Anfrage offen. Was letztlich aber auch keine Rolle spielt. Denn die gesamte Veranstaltung hätte entweder von der öffentlichen Hand (alternativ: Sponsoren) bezahlt werden müssen – oder in der Form als verpflichtende Veranstaltung gar nicht stattfinden dürfen. Zumindest nicht nach Maßgabe der Bürokratie. Allerdings zeigt die ADD auch einen gewissen Pragmatismus. Am Ende der Stellungnahme der Pressesprecherin heißt es: „Allgemein darf ich anmerken, dass uns keine Elternbeschwerden im Hinblick auf die Finanzierung von schulischen Veranstaltungen bekannt sind. Dies war auch am Europa Gymnasium nicht der Fall. Aufgrund dessen kann davon ausgegangen werden, dass in den Schulen vor Ort stets einvernehmliche Lösungen gefunden werden.“ Vor dem Hintergrund der Gesetzeslage könnte man das auch so interpretieren: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Dass sie damit die Schulleitungen im Regen stehen lässt, scheint die Schulpolitik in Kauf zu nehmen.

x