Kreis Germersheim Wegen Baustelle Demo nach Wörth verlegt

Das „Frauenbündnis“ hatte schon am vergangenen Wochenende mit 60 Anhängern in Wörth demonstriert.
Das »Frauenbündnis« hatte schon am vergangenen Wochenende mit 60 Anhängern in Wörth demonstriert.

Das rechte „Frauenbündnis“ hat eine für den 2. Februar geplante Demonstration auf dem Marktplatz samt Spaziergang abgesagt. Das bestätigte die Kreisverwaltung Germersheim gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ. Hintergrund ist die Großbaustelle in der Rheinstraße: Bei dem Kooperationsgespräch am Dienstagvormittag habe die Stadt Kandel ein umfassendes Sicherheitskonzept vorgelegt, so die Kreisverwaltung. Dabei geht es unter anderem darum, dass die Feuerwehr und andere Rettungskräfte trotz der Sanierung der wohl wichtigen Durchgangsstraße der Stadt alle Ortsteile zügig erreichen können müssen. Aufzüge, also Demonstrationen, seien deshalb nicht möglich, sondern nur noch stationäre Zusammenkünfte, so die Kreisverwaltung. Die umfassenden Sanierungsarbeiten in der Rheinstraße sind auf mindestens eineinhalb Jahre angesetzt. Die Vertreter des „Frauenbündnisses“ hätten wegen dieser Einschränkungen die Anmeldung für Kandel zurückgezogen, so die Kreisverwaltung. Stattdessen soll für den Termin 2. Februar eine Demonstration in Wörth angemeldet werden. Da nun ein neues Kooperationsgespräch mit der Stadt Wörth angesetzt werden muss, gibt es noch keine weiteren Details zur Strecke. Am vergangenen Wochenende war das „Frauenbündnis“ schon einmal mit etwa 60 Unterstützern in Wörth auf die Straße gegangen. Die Stadt hatte mit einem „Demokratiefest“ dagegengehalten. Die im Stadtrat vertretenen Parteien hatten die Bürger gemeinsam zur Teilnahme zu dem Fest im Bürgerpark aufgerufen. Das rechte „Frauenbündnis“ hat sich Ende 2017 nach dem Mord an einer 15-Jährigen durch ihren Ex-Freund, einen afghanischen Flüchtling, gegründet und marschiert seit über einem Jahr regelmäßig in Kandel auf. Mit einer Videobotschaft hat sich Initiator Marco Kurz am Dienstagabend zu Wort gemeldet. Darin erklärt er, weshalb die Demonstration in Kandel abgesagt und nach Wörth verlegt wurde. Zudem kündigt er eine „Änderung der Taktik an“. „In Kandel gibt es erstmal keine Demo mehr“, so Kurz, verweist aber auf den Rest der Verbandsgemeinde: „Es kann sein, dass wir in dem einem oder anderen kleinen Ort aufschlagen.“ Zudem habe man als Verein nun „viele Möglichkeiten“, so Kurz. Tatsächlich hat gibt es inzwischen einen Verein „Frauenbündnis Kandel.“ Dieser hat gegenüber der Verbandsgemeinde Kandel einen Anspruch auf die Aufnahme eines Hinweises auf seine Veranstaltungen im Amtsblatt. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 21. Januar hervor. Das „Frauenbündnis Kandel“ hatte eine für 9. Februar angekündigte Demonstration als „Spaziergang“ mit Kuchen und Getränken beworben. Die Verbandsgemeinde Kandel lehnte eine Veröffentlichung jedoch ab. „Das ist eine bewusste Irreführung und Verharmlosung dessen, was beabsichtigt ist – ein Aufmarsch“, sagt Verbandsbürgermeister Volker Poß (SPD) auf Anfrage der RHEINPFALZ zur Begründung. Daraufhin hatte das „Frauenbündnis“ beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag gestellt. Am Montag kam das Urteil: Zwar sei eine Gemeinde grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, ob in einem nichtöffentlichen Teil auch sonstige Nachrichten und Mitteilungen aus dem Gemeindeleben veröffentlicht werden, so das Gericht. Maßgebend sei die geübte Praxis. Das Amtsblatt Kandel sei aber „kein ausschließlich amtliches Amtsblatt“, auch Hinweise von Vereinen und Bürgerinitiativen wie zum Beispiel „Wir sind Kandel“ – das Bürgerbündnis hat sich als Reaktion auf die Demonstrationen des „Frauenbündnisses“ gegründet – würden abgedruckt. Deshalb sei die Verbandsgemeinde Kandel nicht frei in der Entscheidung, wer die öffentliche Einrichtung Amtsblatt nutzen dürfe, so das Gericht. Die Verbandsgemeinde sei an das Gleichbehandlungsgebot gebunden, so das Gericht. Der Hinweis auf die Demonstration hat sich zwar nun erübrigt. Die Kandeler werden aber wohl dennoch in ihrem Amtsblatt vom „Frauenbündnis“ lesen (Aktenzeichen: 3 L 54/19 NW).

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