Kreis Germersheim Wege sollen trotz Hochwasserschutz bleiben

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Für das Flurbereinigungsverfahren zur Hochwasserrückhaltung Wörth/Jockgrim gibt es Anfang November einen weiteren Anhörungstermin. Ratsmitglied Peter Keiber (FWG) hat sich deshalb den Planentwurf genau angesehen und stellte in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag den anderen Ratsmitgliedern gleich mehrere Punkte vor, die er nicht in Ordnung findet.

Er ist nicht einverstanden mit dem Verlauf von Wegen im Plangebiet, bemängelt die Lage von neuen Bewässerungsbrunnen oder den Wegfall von bestehenden Wegen. Da im Rat zu diesem Thema nur eine Information und kein Beschluss vorgesehen war, stellte er kurzerhand den Antrag, dass die Vertreter der Ortsgemeinde während der Anhörung die strittigen Punkte vortragen sollen. Diesem Antrag folgte der Rat mehrheitlich. Einige Ratsmitglieder, wie Konrad Milli (CDU) fühlten sich etwas überrumpelt. Milli sagte: „Ich sehe mich außerstande, jetzt über den Antrag zu entscheiden, da ich nicht weiß, um was es im Detail geht.“ Zum Glück hatte Bürgermeisterin Baumann (CDU) Karten in ihrem Laptop gespeichert und konnte die Einwände von Peter Keiber visualisieren. Volker Isemann (SPD) hatte zu einem Tagesordnungspunkt ebenfalls „Verbesserungsvorschläge“ in die Sitzung mitgebracht. Beschlossen werden sollte lediglich die „Freigabe zur Ausschreibung“ der Arbeiten, um die Buchstraße sanieren zu können. Auf Drängen der SPD-Fraktion fand kurz zuvor noch ein Ortstermin statt, zu dem der Planer die vorgesehenen Änderungen mit Sprühfarbe in der Straße markiert hatte. Diese fand die SPD nicht optimal und wollte den Plan deshalb nachgebessert haben. Um in der Sache voranzukommen, beschloss der Rat deshalb, dass der Planer die Vorschläge der SPD-Fraktion erhalten soll und parallel die Arbeiten so schnell wie möglich ausgeschrieben werden. Abgelehnt wurde vom Gemeinderat ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Waldäcker. Ein Hauseigentümer wollte in seinem Haus eine dritte Wohneinheit im Dachgeschoss einrichten. Dies widerspricht den Vorgaben des aktuellen Bebauungsplanes. Die dritte Wohneinheit ist nicht mit den Zielen des B-Planes vereinbar. Es soll dort kein verdichtetes Wohnen entstehen, auch sei das Gebiet schon in Bezug auf die Erschließungsbeiträge abgerechnet, hieß es. Die festgelegten Obergrenzen für die Nutzung des Grundstückes seien mit einer dritten Wohneinheit deutlich überschritten. |bic

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