Kreis Germersheim Wörth: Daimler kündigt Mitarbeiter nach Rede auf Betriebsversammlung

Ein großes Forum: An Daimler-Betriebsversammlungen – unser Bild entstand im Dezember – nehmen tausende Mitarbeiter teil.
Ein großes Forum: An Daimler-Betriebsversammlungen – unser Bild entstand im Dezember – nehmen tausende Mitarbeiter teil.

Bei Betriebsversammlungen darf selbstverständlich Kritik geübt werden, stellte Richter Kai-Uwe Paulsen am Dienstag im Arbeitsgericht Landau klar. Gegenstand eines Gütetermins war nämlich der Widerspruch eines 60-jährigen Daimler-Mitarbeiters, dem wegen einer Rede bei der Betriebsversammlung am 6. März im Lastwagen-Werk Wörth fristlos gekündigt worden war.

Für seine Rede hatte der 60-Jährige tosenden Applaus geerntet. Unter anderem warf der Mann Daimler „Stasi-Methoden“ vor, die Mitarbeiter würden von der Personalabteilung systematisch bespitzelt. Der Vorwurf solcher Straftaten könne durchaus eine fristlose Kündigung rechtfertigen, stellte Paulsen ebenfalls klar. Aber nicht unbedingt in diesem Fall, denn es gibt eine lange Vorgeschichte. Die beginnt 2011 mit einem Bandscheibenvorfall des 60-Jährigen, so sein Anwalt Michael Steigelmann (Kanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger und Partner, Landau). Hinzu kommt später ein Schicksalsschlag: Seine Frau stirbt. Nach längerer Krankheit wird er vom Berufsbegleitenden Dienst in Landau betreut. Dabei kommt es offenbar zu tiefgreifenden Missverständnissen. Der Daimler-Mitarbeiter hat den Eindruck, dass seine Betreuerin ihm unangemessen naherückt und verbittet sich dies, so seine Darstellung. Die Frau wiederum versucht offenbar, die Dinge zurechtzurücken. Das Hin und Her gipfelt in einer Anzeige des Ehemanns der Betreuerin gegen den Daimler-Mitarbeiter. Als Beleg schickt der Ehemann der Staatsanwaltschaft Nachrichten, die der 60-Jährige der Betreuerin auf deren Handy geschickt hatte. Die Frage, ob das rechtens war, beschäftigte das Arbeitsgericht gestern nicht. Aber der Ehemann der Betreuerin arbeitet ebenfalls bei Daimler in Wörth, und zwar offenbar in einer hervorgehobenen Position. Dass er von der Ehefrau eines deutlich höhergestellten Daimler-Mitarbeiters betreut wurde – das war für den 60-Jährigen mit ein Grund, sich Anfang 2016 an das „Business Practice Office“ (BPO) bei Daimler zu wenden. Das soll sich um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln bei Daimler kümmern. Eine Rückmeldung hat er aber offenbar vom BPO nicht bekommen. Am 17. Februar wendet sich der 60-Jährige an den Personalleiter im Daimlerwerk Wörth. Bei sich hat er die Kopie eines vierseitigen Manuskriptes. Er verlässt das Büro ohne diese Kopie, sie verbleibt beim Personalleiter – soviel ist noch unstrittig. Unstrittig ist auch, dass der 60-Jährige am 6. März das Manuskript mit dem schweren Vorwurf „Stasi-Methoden“ auf der Betriebsversammlung vorliest. Entscheidend für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dürfte nun sein, so Richter Paulsen, ob der Daimler-Mitarbeiter a) davon ausgehen konnte, dass der Personalchef den Text lesen wird, und b) glauben konnte, dass der Personalleiter keine Einwände hatte, weil er sich nicht meldete. Der Personalleiter wusste, dass es sich um das Manuskript einer geplanten Rede handelt, es wurde ihm auf seinen Wunsch hin überlassen, bestätigte ein Betriebsrat, der bei dem Gespräch dabei war, die Sicht des 60-Jährigen. Wenn der Personalleiter gewusst hätte, dass das Schreiben auf der Betriebsversammlung verlesen werden soll, wäre er sicher sensibilisiert gewesen, wandte Professor Ulrich Baeck (Kanzlei Gleis/Lutz, Frankfurt) ein, der Vertreter von Daimler: Andernfalls hätte er ja den Mann ins offene Messer laufen lassen. Am 17. Oktober wird das Arbeitsgericht Landau versuchen zu klären, welche Seite Recht hat. Eine gütliche Einigung gelang gestern nicht. Dem Vorschlag von Richter Paulsen – Kündigung zum Jahresende, 15.000 Euro Abfindung – wollte der 60-Jährige nicht folgen. Angesichts seines Alters habe er keine Chance, neue Arbeit zu finden, sagte er. Sein derzeitiger Arbeitsplatz gefalle ihm sehr gut, er könne die Aufgaben gut bewältigen.

x