Kreis Germersheim / Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Vor Gericht: Dealer ist gegen Aufhebung des Haftbefehls

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Für zwei junge Männer aus dem Kreis Germersheim, die sich wegen des Handels mit illegalen Substanzen vor dem Landgericht in Landau verantworten mussten, geht es nach der Verkündigung des Urteils wieder zurück in die Haftanstalt.

Das Gericht verurteilte sie zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren in dem einen, zu drei Jahren und sechs Monaten im anderen Fall. Einer der beiden Angeklagten hatte vor der Urteilsverkündigung sogar ausdrücklich darum gebeten, dass – anders, als von seinem Verteidiger beantragt – der Haftbefehl gegen ihn nicht aufgehoben werden sollte. Man kann das als Zeichen nehmen, dass es dem jungen Mann ernst damit ist, sein Leben grundlegend zu ändern. Dass er in der Haft eine Drogentherapie machen will und keinen Kontakt mehr zu den alten und völlig falschen Freunden haben möchte.

Gemeinsam mit dem anderen Angeklagten war er ab dem Sommer des vergangenen Jahres in eine Bande geraten, die überwiegend über das Internet einen schwunghaften Handel mit Rauschmitteln betrieben hat. Die beiden jungen Männer waren nach Überzeugung der Kammer aus einer unteren Befehlsebene der Bande aktiv gewesen, sie hatten auf Anweisungen des Chefs als Kuriere Drogen abgeholt und in über eine Ferienwohnungsplattform gemieteten „Bunkerwohnungen“ die Drogen verpackt und versendet. Für ihren Eigenbedarf konnten sie von der Menge jeweils genug für den eigenen Bedarf abzweigen. Es wurden vor allem Haschisch und Marihuana, aber auch Ecstasy, Kokain und Codein verschoben. Nach Angaben des Richters seien die Beamten bei der Polizei und im Landeskriminalamt vor allem verblüfft über den extrem hohen Wirkstoffgehalt des „Stoffs“ gewesen, der in dieser Höhe noch nie gemessen worden sei.

Kammer bleibt unter gefordertem Strafmaß

Die Drogen waren überwiegend über das Internet verkauft worden, auf den konfiszierten Handys der Angeklagten waren tausende Chats auf Instagram, Telegram und Trema gefunden, mit deren Hilfe sich zahllose Verkaufsaktionen rekonstruieren ließen. Auch ohne das umfassende Geständnis der beiden jungen Männer hätte mit Hilfe der Handys zweifellos nachweisen lassen, dass sie an den Drogengeschäften beteiligt gewesen waren, da ihre Handys regelmäßig in das W-Lan der gemieteten Bunkerwohnungen eingeloggt waren. Auch Kontakte zu den führenden Persönlichkeiten der Bande, vor allem zu deren vermuteten Kopf, ließen sich so nachweisen. Gegen den übrigen Mitglieder der Bande wird in einem anderen Verfahren ermittelt.

Da allerdings eine erhebliche Menge an Drogen durch ihre Hände gegangen sei, müsse dafür auch eine deutliche Reaktion seitens der Strafbehörden erfolgen. Die Obergrenze für eine Strafe war in einem Rechtsgespräch zu Verhandlungsbeginn von allen Beteiligten abgesprochen worden. Die Kammer blieb mit ihren Urteil aber noch unter dem von der Staatsanwältin gefordertem Strafmaß. Der Vorsitzende Richter Markus Sturm gab in der Urteilsbegründung der Hoffnung Ausdruck, dass die Hafterfahrung für beide junge Männer eine tiefgreifende Lehre sein würde, in Zukunft straf- und drogenfrei leben zu wollen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

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