Knittelsheim/Ottersheim Verlauf der Ortsumgehung Knittelsheim steht

Nach dem Willen der SGD Süd soll die geplante Ortsumgehung von Knittelsheim und Ottersheim anhand der roten und grünen Variante
Nach dem Willen der SGD Süd soll die geplante Ortsumgehung von Knittelsheim und Ottersheim anhand der roten und grünen Variante verlaufen.

Südlich der jetzigen Landesstraße 509 und damit südlich von Knittelsheim und Ottersheim soll die geforderte Ortsumgehung verlaufen. Kurz vor dem Offenbacher Gewerbegebiet stößt sie auf die bisherige Straßentrasse. Diese Entscheidung hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Neustadt getroffen. Doch so manche Vorgabe muss erst erfüllt werden.

Mit der Ortsumgehung soll die sich im Bau befindliche Südumgehung Bellheim in Richtung Landau verlängert werden. Allerdings sind bei der nun festgelegten Trassenvariante „bestimmt Maßgaben zu erfüllen und weitere Anregungen und Hinweise müssen berücksichtigt werden“, betont der Präsident der SGD Süd, Professor Hannes Kopf.

Ziel ist weniger Durchgangsverkehr

Mit dem Bau der Ortsumgehung – in der ausgewählten Variante 3 – südlich von Ottersheim und Knittelsheim im Zuge der L 509 wird Kopf zufolge das Ziel verfolgt, die Ortsdurchfahrten vom starken Durchgangsverkehr zu entlasten. „Der Verkehr kann in Ottersheim in Knittelsheim reduziert werden und damit eine spürbare Lärm- und Schadstoffentlastung der Anwohner erreicht werden. Die geplante Ortsumgehung leistet somit einen Beitrag zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung und städtebaulichen Aufwertung“, sagt Kopf. Die geplante Variante 3 könne mit den naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Belangen grundsätzlich in Einklang gebracht werden. Sie weise mit den geringsten Flächenverbrauch aus, liege relativ ortsnah und quere den Brühlgraben an einer gehölzfreien Stelle. Die Varianten 0 bis 2 liegen Kopf zufolge ortsferner, „womit der Landschaftsraum deutlich mehr zerschnitten würde, zumal die Querung des Brühlgrabens, mit Ausnahme von Variante 2, in sehr strukturreichen Abschnitten erfolgen würde“.

Als Verlängerung der Südumgehung Bellheim soll die modifizierte Variante 3 mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang gebracht werden kann. Aus Sicht der Genehmigungsbehörde ist die vorgelegte Variante 3 wie folgt zu modifizieren: Die Trasse ist im Westen von Ottersheim um zirka 50 bis 100 Meter vom Ort abzurücken. Die Querung des Brühlgrabens soll dabei in dem gehölzarmen Abschnitt erfolgen. Südlich von Ottersheim und Knittelsheim ist die Trasse um ein Gewanne nach Süden auf den Wirtschaftsweg zu verlegen. Der Anschluss an die Umgehung Bellheim ist so zu optimieren, dass der Flächenverbrauch und die Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen reduziert werden.

Neues Verkehrsgutachten gefordert

Im Planfeststellungsverfahren müssen der Behörde zufolge das Verkehrsgutachten und damit die Verkehrszahlen aktualisiert werden. „Dadurch sind das Erfordernis der Ortsumgehung und die damit einhergehende Entlastung für die Ortsgemeinden zu belegen“, heißt es laut SGD weiter. Die landwirtschaftlichen Betriebe seien grundsätzlich in ihrem Fortbestand zu sichern.

Für die nachfolgenden Genehmigungsverfahrens seien für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe Existenzgefährdungsgutachten zu erstellen. Sofern möglich sind „entsprechende landwirtschaftliche Ersatzflächen in der näheren Umgebung bereitzustellen“, heißt es weiter. Bestehende Bewässerungssysteme seien in Abstimmung mit den Landwirten wieder herzustellen, ebenso wie das Wirtschaftswegenetz in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer. Südlich von Ottersheim und Knittelsheim soll es der SGD zufolge „mindestens jeweils eine Querungen für den landwirtschaftlichen Verkehr (Brückenbauwerke) an geeigneten Stellen“ geben. Die Erreichbarkeit der Aussiedlerhöfe sei zu gewährleisten.

Weiter ist für den Trassenverlauf im westlichen Anschlussbereich zwischen Ottersheim und Offenbach „eine vertiefende artenschutzfachliche Untersuchung von Fledermäusen durchzuführen. Die Auswirkungen auf die betroffenen Vogelarten, insbesondere auf die stark gefährdeten Feldvogelarten, sind vertieft zu untersuchen und zu bewerten“, ist eine weitere Vorgabe der SGD Süd.

Verlauf des bisherigen Verfahrens

Das raumordnerische Verfahren war im April 2020 durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer beantragt worden. Insgesamt wurden 13 Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen) beteiligt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben 29 Private zu dem Vorhaben Stellung genommen. Als nächster Schritt sollte das Planfeststellungsverfahren beginnen, in dem die Vorgaben der Genehmigungsbehörde eingearbeitet werden.

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