Westheim Verkehr und Lärm: Vorwürfe gegen Landesbetrieb

Der Weg zum Tempolimit ist oft weit.
Der Weg zum Tempolimit ist oft weit.

Lärmgutachten des Landesbetriebs Mobilität seien nicht aussagekräftig, da der LBM trickse und Werte zu niedrig ansetze. Diese Vorwürfe erhebt Karlheinz Jung, Kandel, vom Bündnis „Netzwerkpartner Tempo 30 Pfalz Initiative Verkehrslärm und Sicherheit“ in einer Stellungnahme zum Artikel „Westheim, Land traut fremden Zahlen nicht“ erschienen am 25. Mai.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) habe bei Lärmgutachten jahrzehntelang getrickst und in Gutachten die tatsächlichen Lärmwerte viel zu tief angesetzt, lautet der Vorwurf von Aktivist Jung.

Er verweist darauf, dass Lärmgutachten nach der Lärmschutzrichtlinie RLS 90 berechnet würden, dabei würde der LBM jedoch alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen als Personenwagen werten. Dadurch würden die errechneten Lärmpegel in den Lärmgutachten viel niedriger ausfallen, als sie tatsächlich sind, schreibt Jung. „In Folge wird der Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen, genau wie vom LBM beabsichtigt, abgewiesen da die Beurteilungspegel nicht erreicht werden.“

Die falsche Erfassung der Gewichtsklassen bei den Lärmgutachten habe beim LBM laut Jung System. So würden alle Fahrzeuge der „Transporter Klasse“ als Personenwagen berechnet, obwohl der entscheidende Faktor das Fahrzeuggewicht, die Geschwindigkeit „und das damit verbundene wesentlich lautere Abrollgeräusch der Reifen ist“, so Jung. Laut Kraftfahrtbundesamt waren Stand Januar 2019, in Deutschland 2, 6 Millionen Fahrzeuge der „Transporter Klasse“, also sogenannte Sprinter, zugelassen. „Jeder der das Verkehrsgeschehen kennt, weiß um die explosionsartige Zunahme dieser Fahrzeugart und deren Auswirkung“, so Jung.

Auch beim Zeitraum, in dem die Lärmgutachten-LBM erfasst werden, werde „gern getrickst“, so Jung. „Man legt einfach den Messzeitraum in eine Zeit, in der das Verkehrsgeschehen viel geringer ist, als im tatsächlichen Jahresmittel.“ Damit erhalte man in den Gutachten den um den landwirtschaftlichen Verkehr, Tourismusverkehr und Freizeitverkehr reduzierten Verkehr als Ergebnis.

Dies sei auch vom Verkehrsministerium, der oberen Verkehrsbehörde, so beabsichtigt, argumentiert Jung. „Der Fokus der Behörde liegt einzig und allein darauf dem Fahrzeugverkehr oberste Priorität einzuräumen.“ Dabei werden eine Gesundheitsgefährdung von Anliegern billigend in Kauf genommen, und „dabei sogar gegen die Europäische Lärmschutzrichtlinie verstoßen“.

Wenn es wie in Westheim im Lärmgutachten, zu Überschreitungen in der oberen und unteren Hauptstraße komme, dann gebe es neuerdings die Möglichkeit, zur Vermeidung von unterschiedlichen Geschwindigkeitszonen, „die Anordnung auf Lärmschutz durchgängig anzuordnen um einen Flickenteppich unterschiedlicher Geschwindigkeiten im Straßenverlauf zu vermeiden“, rät Aktivist Jung der Ortsgemeinde.

Man könne den Akteuren vor Ort nur raten, „sich das nicht gefallen zu lassen, sich rechtlich von einem Fachanwalt beraten zu lassen und sich nicht der Behördenwillkür unterzuordnen“, schreibt Jung abschließend.

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