Kreis Germersheim Verbotene Biotope
Rund 150 illegale Anlagen hatte die Kreisverwaltung 2015 rund um Büchelberg gezählt. Meist handelte es sich um Brennholzstapel. Der Grund: Sie liegen alle in Landschafts-, Vogelschutz- und/oder Naturschutzgebieten. Da rund 60 Prozent des Kreisgebiets unter Schutz stehen, ist es kein Wunder, dass die Kreisverwaltung auch in anderen Gemeinden fündig wurde. Neben dem Spitzenreiter Büchelberg wurden Lustadt, Freckenfeld und Wörth als Schwerpunkte genannt. In Büchelberg, wo alles begann, spitzt sich nun der Konflikt zu. Anfang 2019 lief eine dreijährige Übergangsfrist ab, die die Kreisverwaltung eingeräumt hatte. Besitzer von Brennholzstapeln und Hütten erhalten Beseitigungsverfügungen. Die lassen ihnen drei Monate Zeit, Zwangsgelder von mehreren 1000 Euro werden angedroht. Dagegen wehrt sich eine Interessengemeinschaft. Angeführt wird sie vom SPD-Ortsvorsteher-Kandidat Dris Gogel. Der Amtsinhaber Klaus Rinnert (CDU) tritt nicht mehr an. Er war der Meinung, dass die Holzlagerung überhand genommen hatte. Das Thema ist über den Lauf der Jahre jetzt also im Kommunalwahlkampf angekommen. Hier wirft sich die SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Rehak-Nitsche (Wörth) mit Vehemenz in die Bresche. Ihr sei vorgetragen worden, dass in den Holzstapeln der geschützte Hirschkäfer ein Habitat gefunden habe. Einige Hütten seien ein Winterquartier für Fledermäuse. Weshalb sie „dringlich“ die Kreisverwaltung um Auskunft darüber bittet, ob die Kreisverwaltung die Eigentümer der Holzstapel und Hütten von der Haftung für die Tötung von Lebewesen geschützter Arten frei stellt. Denn dies sei die mögliche Folge der zwangsweise verfügten Räumung. Dieser als Frage formulierte Schuss in Richtung der CDU-geführten Kreisverwaltung geht aber möglicherweise nach hinten los. Denn im Gegenzug hat die Kreisverwaltung Rehak-Nitsche aufgefordert, die Namen derjenigen zu nennen, bei denen eine Tötung solcher Arten im Zuge der Beseitigung ummittelbar bevorsteht. Denn in diesen Fällen sei vor der Beseitigung von Holzstapel/Hütte möglicherweise dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Ersatzlebensräume neu geschaffen werden. Die Kosten dafür trage der Eigentümer. Weshalb Rehak-Nitsche zum Wochenende einen Brandbrief veröffentlichte. „Der Landrat und die Kreisverwaltung haben in ihrer Verfügung diese drohenden Tötungsdelikte überhaupt nicht berücksichtigt und lassen die Büchelberger Bürger ins offene Messer laufen“, warnt Rehak-Nitsche. Sie rät Betroffenen dringend, vor dem Abriss von Holzlagern und Gebäuden nochmals mit der Kreisverwaltung in Kontakt zu treten. „Ich fordere den Landrat dazu auf, bis zu einer tragfähigen Klärung der artenschutzrechtlichen Qualität der Holzstapel und Gebäude alle Abrissverfügungen auszusetzen. Es kann nicht sein, dass der Kreis den Abriss verfügt und dann der Staatsanwalt die Bürger für Tötungsdelikte an seltenen Arten verfolgt.“