Kreis Germersheim Unbedachte Worte können Hass schüren

Wegen Volksverhetzung verurteilte das Amtsgericht Kandel einen 25-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Germersheim zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 60 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit einem Post im sozialen Netzwerk Facebook zu Hass und Gewalt gegen Flüchtlinge aufrief und damit den öffentlichen Frieden störte.
Als im September 2015 tausende Menschen in Deutschland Schutz suchten, schrieb der 25-Jährige: „Das Dreckspack verdreschen und mit ihrem fetten Arsch dahin zurück schicken, wo sie hergekommen sind.“ Außerdem kommentierte der Angeklagte die Flüchtlingspolitik mit: „Es ist peinlich, dass unser Land sowas macht.“ Es könne sein, dass er das geschrieben habe, er erinnere sich aber nicht mehr, sagte der 25-Jährige nun mit hochrotem Kopf. Denn nicht nur Staatsanwältin und Richter stellten drängende Fragen, die öffentliche Strafverhandlung wurde auch von einer Schulklasse aus Kandel verfolgt. Ein Ausdruck des Posts und das Profil des 25-Jährigen waren objektive Beweise für die Einträge im Internet. Auf jeden Fall habe er es nicht so gemeint, wie es jetzt dargestellt werde, sagte er nun aus. Damals sei im Fernsehen berichtet worden, wie Flüchtlinge in Ungarn Nahrung und Wasser weggeworfen hätten. Das habe ihn verärgert. Kontakt zu Flüchtlingen habe er nicht, „alles Böse sind sie net, aber wenn man sich in ein Land einbringen will, sollte man sich an den vorgeschriebenen Weg halten“, so die Meinung des 25-Jährigen. „Sie bauen Bockmist und es wird nichts gemacht“, war er auch überzeugt. Die Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung hatte eine Würzburger Kanzlei erstattet. Im Zuge der Verhandlungen der Regierung mit Facebook über strengere Regeln gegen Hass- und Gewaltposts werde nach Beweisen gesucht, war vom Strafrichter zu erfahren. Dabei waren Posts des jungen Mannes aus dem Südkreis und weiterer User gefunden worden. Die Anwälte sahen darin den Verdacht auf eine Straftat und waren nun verpflichtet, dies bei den zuständigen Staatsanwaltschaften anzuzeigen. Ein Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren kommt für Volksverhetzung in Betracht. Damit hätte dem bisher unbescholtenen Angeklagten eine Freiheitsstrafe gedroht. Es habe bisher nicht viele Strafverhandlungen wegen Volksverhetzung gegeben, sagte der Amtsrichter in der Urteilsbegründung. Aber die Flüchtlinge stehen im Fokus des gesellschaftlichen Interesses. Dieser Facebook-Eintrag sei geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, war er überzeugt. Hier werde zu Gewalt gegen Flüchtlinge aufgerufen und es gebe Gruppen in Deutschland, die für so etwas empfänglich seien. Allerdings glaubte der Richter nicht, dass dies die Gesinnung des Angeklagten sei. So verhängte das Gericht die niedrigste Freiheitsstrafe von drei Monaten. Vom Gewicht unbedachter Worte beeindruckt und einsichtig, stellte sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung dar. Deshalb konnte das Gericht die Freiheitsstrafe als Geldstrafe aussprechen. |mldh