Kreis Germersheim Tierhaltung und Holzlager bleiben illegal

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Das Gebiet nördlich der Bahnhofstraße wird nicht überplant: Der Gemeinderat Westheim hat am Montag die Aufstellung eines Bebauungsplans mehrheitlich abgelehnt. Die Nutzung der Flächen als Garten-

und Freizeitgelände sowie für Tierhaltung und Holzlagerung bleibt somit illegal. Um doch noch ihre Grundstücke wie bisher weiter nutzen zu können, müssten Betroffene vors Verwaltungsgericht ziehen.

Wie berichtet, hatte die Kreisverwaltung bereits 2014 13 Verfahren wegen illegaler Nutzungen eingeleitet. FWG und CDU, die eine Ein-Stimmen-Mehrheit im Rat haben, forderten am Montag in einem gemeinsamen Antrag einen Bebauungsplan, um den Bestand rechtlich zu sichern und so die Interessengemeinschaft (IG) „Sondergebiet nördlich der Bahnhofstraße“ zu unterstützen. Weil vier Ratsmitglieder (CDU zwei, SPD und FWG je eins) fehlten und eine FWG-Vertreterin nicht abstimmen durfte, ging es 7:5 aus. Die sechs Genossen und Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) stimmten für den Vorschlag der Verwaltung, von der Überplanung der Grundstücke Abstand zu nehmen, die fünf FWG/CDU-Vertreter dagegen. Volz wies die von der IG in einem Brief an die Ratsmitglieder geäußerten „Vorwürfe und Unterstellungen“ zurück. Sie betonte, dass sie sich in ein rechtliches Verfahren der Kreisverwaltung nicht einmische: „Das darf ich auch nicht.“ Die IG hatte Volz vorgeworfen, „in dieser Angelegenheit nicht souverän und unparteilich eingestellt“ zu sein und „keinerlei Unterstützungsbereitschaft uns Betroffenen gegenüber“ gezeigt zu haben. Volz warnte, dass die Gemeinde die Kosten zu tragen habe, wenn der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließe – auch wenn IG-Sprecher Michael Gloss alles bezahlen wolle. Laut Volz ist das unzulässig: „Er kann nur für sein Grundstück handeln.“ Die von Gloss bezifferten Kosten von 30.000 Euro seien auch viel zu niedrig angesetzt. Die Bauabteilung, so Volz, gehe von 50.000 bis 60.000 Euro aus. Gloss sei fünf Jahre Beigeordneter für Bausachen gewesen und kenne daher die Lage. Selbst wenn alle Betroffenen zahlen würden, sei nicht sicher, ob Abstandsflächen und Grenzbebauung so bleiben könnten, so Volz. Und: „Die Gemeinde darf keine Gefälligkeitsplanung machen.“ Susanne Grabau (FWG) sagte, dass die Kreisverwaltung den Nutzern bereits verfahrensrechtliche Schritte angedroht, aber auch „als Lösungsmöglichkeit die städtebauliche Regelung über einen Bebauungsplan benannt“ – und festgestellt habe, dass „die Angelegenheit lösbar“ sei. Die Verwaltung beziehungsweise die Ortsbürgermeisterin verkenne, „dass es dem Schutz von mehreren Bürgern dient, wenn entsprechende städtebauliche Regelungen durch einen Bebauungsplan getroffen werden“, so Grabau. Aber: Wegen 20 Fahrzeugen täglich sei es gar nicht nötig, den Wirtschaftsweg zu verbreitern. Das Gebiet sei zudem „nicht als Erschließungsanlage zu sehen“. Ein Anrecht auf einen Bebauungsplan gebe es nicht: „Ein solcher bedarf des politischen Willens und der Meinungsbildung im Rat.“ Zu möglichen Emissionen von Geruch und Schall sei zu fragen, ob es solche überhaupt gebe oder ob es nur um Ängste gehe. Selbst wenn Gutachten nötig würden, müsse ein Bebauungsplanentwurf vorliegen. Zum Thema „Artenschutz“ sagte sie, dass „das Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungen diesem entgegenkommt“. „Wünschenswert“ sei, wenn sich „alle Nutznießer an den Kosten für den Bebauungsplan beteiligen oder die Gemeinde die Kosten voll umfänglich übernimmt“. Unklar sei, weshalb nicht ein Eigentümer alle Kosten tragen könne, wenn er sich freiwillig dazu bereiterkläre. Gabi Hellmann (FWG) konnte nicht nachvollziehen, weshalb nicht versucht werde, eine Konfliktlösung zu finden. Antragsziel laut Angelika Schmitt (CDU): Dem Anliegen der Bürger eine faire Chance zu geben. „Eine städtebauliche Planung ist nicht dafür gedacht, illegale Bautätigkeit zu legalisieren. Sie ist ergebnisoffen und kann deshalb nie dazu dienen, rechtswidrige Zustände, die bewusst herbeigeführt wurden, zu legalisieren“, betonte Bauamtsleiter Rolf Bähr.

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