Kreis Germersheim Streit: Bierbüchsen flogen auf den Lkw

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«Wörth.» „Ich habe keine Bierbüchsen auf den Lkw geworfen“, beteuerte ein 27-Jähriger aus Offenbach. Das Gegenteil konnte das Amtsgericht nicht beweisen, einen Freispruch gab es nicht.

Ende September 2017 zog der Angeklagte zu seiner Freundin nach Karlsruhe um. Am Abend waren sie mit den letzten Umzugskisten im Mercedes unterwegs und fuhren in Kandel auf die A 65 auf. Hinter ihnen drängelte ein Lkw mit Fernlicht und Hupe. Der 27-Jährige soll daraufhin das Schiebedach geöffnet und viermal Bierdosen auf die Frontscheibe des Lkw geworfen haben. „Es war eine kurze Auffahrt, ich wurde ausgebremst, musste von 90 km/h auf 40 km/h runterbremsen“ berichtete der 51-jährige Berufskraftfahrer. Er habe Lichthupe gegeben , dann sei die erste Bierdose geflogen. „Ich habe das drei-, viermal mitgemacht und dann die Polizei angerufen“. Die Beamten kamen prompt und winkten die beiden Fahrzeuge an der Abfahrt Wörth/Dorschberg heraus. Ein Polizist will Bierschaum auf der Frontscheibe gesehen haben. Sein Kollege sah einen Riss in der Frontscheibe. „Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass ich nichts geworfen habe“, beteuerte der Angeklagte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl. „Ich hätte sehen müssen, wenn er was wirft“, bekräftigte seine Freundin, und dass er angeschnallt war und sich nur aufgerichtet hatte, um das Kennzeichen des Lkw zu fotografieren. Der Blick in den Bundeszentralregisterauszug zeigte fünf Vorstrafen. Der Angeklagte beharrte auf Freispruch. „Ich will nicht für etwas bezahlen, was ich nicht gemacht habe.“ Weil das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden soll, stimmte er schließlich zu.

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