Kreis Germersheim Stinkefinger beschäftigt bald nächste Instanz

Mit einem Stinkefinger fing alles an: Seit 2015 schwelt die Affäre in Schwegenheim.
Mit einem Stinkefinger fing alles an: Seit 2015 schwelt die Affäre in Schwegenheim.

Der Schwegenheimer Stinkefinger-Streit geht in die nächste Runde: Mit der Affäre wird sich nun das Landgericht Landau befassen müssen. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Germersheim hat am Mittwoch die Klage des Ersten Ortsbeigeordneten Bodo Lutzke (FWG) gegen Christian Kripp und Dirk Pramschiefer, den Vorsitzenden und den „Vize“ des SPD-Ortsvereins, abgewiesen – und Lutzke die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Helmut Konrad, der Anwalt Lutzkes, kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Wie berichtet, wollte Lutzke mit der Unterlassungsklage erreichen, dass die Beklagten das Foto, auf dem Lutzke neben dem Zweiten Ortsbeigeordneten und Stinkefinger-Zeiger Jürgen Wolff (CDU) vor der Geschäftsstelle des SPD-Unterbezirks Main-Spessart zu sehen ist, nicht mehr verbreiten und öffentlich zur Schau stellen dürfen. Im Oktober 2015 hatten Genossen das getan – mit der Bildunterschrift „Beigeordnete aus Schwegenheim“. Lutzke befürchtet, dass das Foto im Kommunalwahlkampf 2019 wieder auftauchen könnte. In ihrer Urteilsbegründung betonte die Richterin, dass die Klage zulässig, aber in der Sache unbegründet gewesen sei. Durch das Aufstellen der Plakate hätten die Beklagten keine allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt. Schließlich sei das Foto nicht heimlich entstanden. Im Gegenteil: Lutzke und Wolff hätten sich bewusst vor der SPD-Geschäftsstelle im bayerischen Miltenberg so in Szene gestellt und vor dem Schild von einem Dritten ablichten lassen: „Die Fotoaufnahme war gewollt.“ Da das Foto mit einem Smartphone gemacht worden sei, hätten sie in der heutigen Zeit damit rechnen müssen, dass es auch anderen zur Verfügung stehe, sich weiterverbreite. Der Schriftzug „Beigeordnete aus Schwegenheim“ sei „keine Beleidigung, keine Unwahrheit“, sondern „eine wertneutrale Äußerung, eine Aussage, die den Tatsachen entspricht“: „Es handelt sich um die Beigeordneten aus Schwegenheim.“ Und die Richterin bekräftigte: „Der Schriftzug beinhaltet keine Aussage, die geeignet wäre, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers zu verletzen.“ Dem fünfminütigen Verkündungstermin, der etwas vorzeitig kurz vor 9 Uhr begonnen hatte, wohnten acht Bürger bei. Von den Verfahrensbeteiligten war zu Beginn niemand erschienen, was nicht ungewöhnlich ist, da das Urteil beiden Parteien schriftlich zugestellt wird. Dennoch stellte die Richterin vor der Urteilsverkündung fest: „Die Öffentlichkeit interessiert das mehr als die Parteien selbst.“ Helmut Konrad, Lutzkes Anwalt, kam kurz vor Ende der Urteilsbegründung in den Saal – und kündigte Berufung an. Mit seinem Mandanten sei das so abgesprochen. Gegenüber der RHEINPFALZ wollte sich Konrad aber nicht weiter zum Urteil äußern, sondern die schriftliche Begründung abwarten. „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei“, kommentierte Bodo Lutzke auf Anfrage. Die SPD-Plakataktion hatte für ihn „im Nachhinein etwas Gutes“: „Kripp und Pramschiefer haben gezeigt, was sie unter sachlicher Dorfpolitik verstehen.“ Zudem teilte Lutzke mit, dass die Staatsanwaltschaft Landau das Strafverfahren gegen beide Genossen wieder aufgenommen habe. Wie berichtet, hatten Lutzke und Wolff Strafanzeigen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gestellt. Erfreut über das Urteil war Dirk Pramschiefer: „Es entspricht meiner Rechtsauffassung“, sagte er. Und betonte, dass Lutzke unmittelbar nach der Entstehung des Fotos die Möglichkeit gehabt hätte, die von Wolff gewünschte Weiterverbreitung über eine Whatsapp-Gruppe zu unterbinden. Pramschiefer versicherte, dass er das Foto nicht mehr aufstellen werde. Christian Kripp hatte mit dem Urteil in dieser Form gerechnet. Schließlich habe die Richterin bei der Hauptverhandlung deutliche Worte gefunden, sagte er.

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