Kreis Germersheim Stadt verbietet das „Stoppeln“ auf Feldern
Im Sommer des Jahres 1917 fehlten bei der Stadtverwaltung Germersheim einmal mehr Bedienstete, die ihre Einberufung für den Kriegseinsatz erhalten hatten – ein Problem, dessen Bewältigung seit 1914 immer wieder notwendig geworden war.
Der Bitte des Kanzleigehilfen Specht, ihm für die Dauer seines Militärdienstes wenigstens einen Teil seines Gehalts weiter zu gewähren, lehnte der Stadtrat einstimmig ab. An die Stelle des am 29. Mai 1917 eingerückten Specht trat wenig später Gemeindeschreibergehilfe Josef Walter aus Roschbach und auf den Kanzleigehilfen Reichardt folgte im Sommer 1917 Karl Roy aus Wörth, den man für die Dauer des Krieges einstellte. Finanziell nachbessern musste die Stadt jedoch bei den beiden Hilfsfeldhütern Helfrich und Mathes, deren Kontrollgänge insbesondere in den Frühjahr- und Sommermonaten unverzichtbar waren. Denn auf Wiesen und Äckern reifte Getreide, Obst und Gemüse. Die Männer verhinderten Diebstähle, die bei der sich stetig verschlechternden Ernährungslage immer häufiger vorkamen. Mehr Geld erhielten auch die Hilfsschutzleute Billmayer und Neumüller, die im Hinblick auf die durch den Krieg verteuerten Lebensverhältnisse ebenfalls um eine Erhöhung gebeten hatten. Zur „Sicherung der Feldfrüchte vor Diebstählen“ erließ der Stadtrat zudem Ende Juni noch eine ortspolizeiliche Verordnung, nach der es während der Erntezeit von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens generell untersagt war, auf Feldwegen zu verkehren und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke innerhalb der Gemarkung überhaupt zu betreten. Auch das sogenannte „Stoppeln“, die Nachlese auf abgeernteten Feldern, wo eventuell noch einzelne Karotten oder Kartoffeln zu ergattern waren, hatte der Stadtrat streng verboten. Angesichts unvermeidlicher Mehrausgaben war man gehalten, an anderer Stelle des Haushalts zu sparen. Dies geschah im Juni 1917 beispielsweise, als der Antrag der Feuerwehr zur Beschaffung eines Rauchschutz- und Sauerstoffgerätes der Marke „Magirus“ zum Preis von 616 Mark bis auf weiteres zurückgestellt wurde. Aufgrund des immensen Bedarfs der Rüstungsproduktion an Metallen und Rohstoffen wurden 1917 auch in Germersheim Kirchenglocken beschlagnahmt und ihr Metall in den Dienst des Krieges gestellt. Nach einer Verfügung des stellvertretenden Generalkommandos des Bayerischen Armeekorps waren die beiden großen Glocken der katholischen Kirche sowie eine Glocke der protestantischen Kirche beschlagnahmt worden. Mitte August 1917 war es dann soweit: Die Glocken wurden an Seilen herabgelassen, abtransportiert und kehrten nie mehr zurück.