Kreis Germersheim Schock und Beschwerden statt Entspannung

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Eine zur Entspannung im Urlaub gedachte Massage in einem Hotel hatte für Maria Marx aus Knittelsheim den gegenteiligen Effekt: Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindelanfälle. Deshalb ging sie wieder zu Hause zu Ärzten. Der Reiseveranstalter weist in einem Antwortschreiben jegliche Verantwortung von sich, da die Massage nicht im Leistungspaket enthalten war. Ihr Anwalt rät ihr von einer Klage ab: Es ist in Ägypten.

Dort war Marx mit ihrem Mann von Mitte bis Ende Oktober vergangenen Jahres in Urlaub. Am vorletzten Tag habe sie den hoteleigenen Spa-Center aufgesucht, um sich dort massieren zu lassen. Schon nach einiger Zeit habe sie die Masseurin gebeten nicht so hart zu massieren; allerdings habe diese kein deutsch und nur schlecht englisch verstanden. Plötzlich habe sie dann fünf, sechs heftige Stöße von den Fäusten der Frau in den Nacken erhalten, erzählt Marx. Sie sei deshalb so erschrocken gewesen, dass sie im ersten Moment gar nichts habe sagen können; die Masseurin sei aus dem Raum verschwunden, um nach wenigen Minuten wieder zurückzukehren. An der Rezeption habe sie niemanden angetroffen, der ihre Beschwerde hätte entgegennehmen können, berichtet Marx. Wieder daheim habe sie am ersten Tag einen Schwindelanfall erlitten und daraufhin eine Tablette genommen. Als diese nicht richtig gewirkt habe, sei sie früh zu Bett gegangen. Tags darauf habe sie Übelkeit verspürt, und noch einen Tag später Kopfschmerzen. Am vierten Tag „habe ich gebrochen wie noch nie in meinem Leben“. Das erinnerte sie an ein vor Jahren erlittenes Schleudertrauma, weshalb sie am Folgetag eine Arztpraxis aufgesucht habe. Mit dem Verdacht auf einen Halswirbelbruch sei sie dann in eine Klinik zum Röntgen geschickt worden; der Verdacht bestätigte sich indes nicht. Das geht aus den ärztlichen Attesten hervor, die Marx vorlegt. Nach dem Besuch eines Neurologen habe sich auch der Verdacht einer Nervenschwäche in Luft aufgelöst. Zwischenzeitlich sei ihr das Ohr eingeschlafen, in dem sie ein Taubheitsgefühl verspürt habe. Letztendlich habe sich herausgestellt, dass es sich um eine Muskelverspannung gehandelt habe, die dann schnell wieder nachgelassen habe. Auf ihre Beschwerde beim Reiseveranstalter hin antwortete dieser, dass er die Beschwerden sehr bedauert. Er weist aber auch darauf hin, „dass die besagte Massage nicht Bestandteil des zwischen uns geschlossenen Reisevertrages war und somit nicht in unserem Einfluss- und Verantwortungsbereich lag“. Das Hotel zu verklagen, davon habe ihr ihr Anwalt abgeraten, weil es juristisch sehr schwierig sei, ihre Interessen in Ägypten durchzusetzen. (gs)

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