Kreis Germersheim Rund eine Million Euro Wohngeld ausgezahlt

Wohngeld als Mietpreisbremse. Im Kreis Germersheim sorgten höhere Einkommensgrenzen und neue Wohngeldsätze zur Bundestagswahl 2016 bis zum Ende desselben Jahres für einen Anstieg der mit Wohngeld unterstützte Haushalte von 311 auf 495.
Das betrifft Menschen, die ihre Miete nicht voll zahlen können oder die andererseits mangels Einkommen mit dem Unterhalt des Häusles Probleme haben. Im Kreis Germersheim lag das durchschnittliche Wohngeld zuletzt bei 155 Euro. Das langte in der Bundesliga der Wohngeldhaushalte zu Platz 168 unter 405 ausgewerteten Städten und Kreisen inklusive Stadtstaaten. Spitzenreiter ist der Kreis Offenbach in Hessen. Dort liegt das durchschnittliche Wohngeld bei 233 Euro.
Dass die Menschen im Kreis Offenbach mehr als die im Kreis Germersheim bekommen liegt nicht daran, dass sie besonders arm sind. Sondern daran, dass sie arm dran sind, weil ihre Mieten besonders hoch sind. Denn je nach Kreis oder Ort und lokalen Mieten gelten Mietenstufen und Höchstbeträge, die den Betrag bestimmen, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.
444 Haushalte wurden bei der Miete unterstützt
An Zuschuss hat ein Wohngeldhaushalt im Kreis Germersheim durchschnittlich bis zum 31. Dezember 2016 (das sind die frischesten Daten) 155 Euro pro Monat erhalten. Nach den Daten des Statistischen Landesamtes wurden 444 Haushalte bei der Miete unterstützt (146 Euro im Monat), 51 Haushalte erhielten Lastenzuschuss (233 Euro pro Monat), sprich hatten eigenes Haus oder eine eigene Wohnung.
Der Einzelbetrag läppert sich: 2016 wurden rund 0,92 Millionen Euro ausbezahlt. (2015: 0,43 Millionen Euro).
Die Mietpreisbremse 1.0 wurde in den 60ern erfunden 1965 das erste Wohngeldgesetz beschlossen, um Einkommensschwachen zu helfen. Das Wohngeld wird dabei nur zusätzlich zum Einkommen aus Arbeit oder Rente als Mietzuschuss bei Mietern oder Lastenzuschuss bei Eigentümern gezahlt. Ohne Einkommen geht's also nicht.
Und warum wurde zur Mietpreisbremse 1.0 noch die Mietpreisbremse 2.0 erfunden? Sagen wir mal so: Beim Wohngeld muss der Staat ins eigene Kässle greifen, der Mieter wird entlastet und das Geld landet am Ende beim Vermieter, der seine Miete bekommt. Bei der Mietpreisbremse gibt der Staat die Anweisung, dass der Vermieter nicht mehr kassieren darf. Da verliert der Vermieter Geld. Eventuell aber auch die Lust am Vermieten oder investieren.