Neupotz Rat sagt Nein zu größerer Fläche für den Kiesabbau

Auf einem 23 Hektar großen Areal neben der bisherigen Abbaufläche „Alter Kraftwerksstandort“ will das Unternehmen in Zukunft Kie
Auf einem 23 Hektar großen Areal neben der bisherigen Abbaufläche »Alter Kraftwerksstandort« will das Unternehmen in Zukunft Kies abbauen.

Die Abbaufläche im Neupotzer Kieswerk soll vergrößert werden. Zumindest wünscht sich das die Heidelberg Material Mineralik. Doch der Ortsgemeinderat hat dem Vorhaben des Unternehmens zunächst einmal einen Riegel vorgeschoben. Und dafür jede Menge Gründe genannt.

Schon nach einer guten halben Stunde war alles vorbei. Der Ortsgemeinderat billigte einstimmig eine Stellungnahme an die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (SGD-Süd), in dem die „Vorzeitige Inanspruchnahme eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffsicherung“ durch die Heidelberg Materials Mineralik abgelehnt wurde. Im Klartext bedeutet dies, dass die Ortsgemeinde eine weitere Kiesausbeute auf einem 23 Hektar großen Areal neben der bisherigen Abbaufläche „Alter Kraftwerksstandort“ ablehnt.

Wortmeldungen und Diskussionen gab es nicht. Immerhin 17 Zuhörer waren zur Sitzung gekommen, was das große öffentliche Interesse an diesem für die Gemeinde Neupotz seit Jahren so wichtigen Thema belegt. Gerne hätten Ratsmitglieder und Zuhörer auch die Argumente der Firma Heidelberg Materials Mineralik angehört, aber kein Vertreter der Firma mit weltweit 51.000 Mitarbeitern konnte (oder wollte?) Rede und Antwort stehen. Das aber hatten die Ratsmitglieder schon am 7. Februar dringend gewünscht.

Voraussetzungen offenbar nicht erfüllt

Ortsbürgermeister Roland Bellaire stellte dem Rat dann eine akribisch recherchierte fünfseitige Ausarbeitung vor. Auf diese hatte er sich mit den Beigeordneten und den drei Fraktionsvorsitzenden in einer vorangegangenen internen Besprechung geeinigt. Sie wurde schließlich auch Grundlage der Beschlussfassung des Rates. Die Gemeinde Neupotz befürchtet demnach weitreichende Auswirkungen für die Landwirtschaft, Mensch und Natur, den Freiraumschutz für Erholung und Tourismus sowie die historische Kulturlandschaft. Das Vorhaben sei aus Sicht der Gemeinde schlicht und ergreifend „nicht raumverträglich“. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der weitere Kiesabbau dem Regionalplan Rhein-Neckar widerspreche.

Auch seien die Voraussetzungen für eine vorzeitige Nutzung des Vorbehaltsgebietes nicht erfüllt. So stehe etwa der Standort gar nicht zur Verfügung, weil die Ortsgemeinde den Pachtvertrag für das Betriebsgelände , die Betriebsstraße, die Lagerflächen sowie das Einspülfeld bereits zum Ende des Jahres 2028 gekündigt habe. Auch mit der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Freiraumschutz für Erholung und Tourismus sei das Vorhaben nicht vereinbar.

Angst vor schlechterer Grundwassersituation

Beschrieben werden weiterhin befürchtete wasser-, hochwasser- und hydraulische Risiken. In jedem Falle müsse der Weg zwischen der westlichen Erweiterung und der Wasserfläche „Im Flätig“ mit ausreichenden Seitenstreifen von jeweils zehn Metern erhalten bleiben. Angst hat die Gemeinde wegen der Verschlechterung der gesamten Druck- und Grundwassersituation für Neupotz, was auch der SGD Süd hinlänglich bekannt sein müsste. Für das Prozesswasser stünde für den im Fall einer Erweiterung keine Flächen zur Verfügung.

Außerdem fehle ein korrekter Nachweis über die tatsächliche Größe der geplanten Erweiterungsfläche. Genannt werden im Gutachten 23 Hektar. Auch an dieser Zahl hegen die Ratsmitglieder leise Zweifel. Wären es nämlich 25 Hektar, dann müsste eine richtige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wird argumentiert. Unzureichend ist nach Auffassung des Rates nämlich die im Gutachten des Ingenieurbüros Nied aus Schwegenheim vorgelegten Untersuchungsergebnisse über die Auswirkungen auf die Umwelt. Schließlich könne man für die Abgabe einer Stellungnahme keine Ausschlussfrist (im Schreiben der SGD-Süd wird der 1. März 2024 genannt) festlegen. Jeder der zwölf Punkte wird in der Stellungnahme dann detailliert erklärt.

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