Kommentar Radfahrern einen Bärendienst erwiesen

Radfahrer müssen mit allem rechnen.
Radfahrer müssen mit allem rechnen.

Am einfachsten ist es künftig für die Kommunen, auf Radwegen vor jeder Wurzel ein extra großes Loch aufzureißen.

Das Urteil überrascht: An jeder Straße und jedem Weg müssen die Bäume regelmäßig von Experten überprüft werden, damit kein Ast überraschend herunter fällt. Sonst haftet der, dem der Baum gehört. So mancher Straßenrand gleicht seitdem einer Schneise, weil sicherheitshalber die Bäume gleich gefällt wurden.

Aber Wurzeln: Wer auf einem Radweg da drüber fährt und fällt, ist selbst schuld. Meinen jedenfalls Richter am Frankenthaler Landgericht. Sie urteilten über die Klage eines Rennrad-Fahrers aus dem Kreis Germersheim gegen die Gemeinde Böhl-Iggelheim. Selber schuld soll er sein, weil er ein Rennrad fährt und deshalb schneller als ein „normaler Radfahrer“. Und weil Rennräder „dünne“ Reifen hätten – gemeint waren wohl schmale Reifen–, müsste er sogar besonders vorsichtig sein, so die Richter. Außerdem seien die Wurzel gut sichtbar gewesen.

Na, dann können die Gemeinden ja weiter ihre Verkehrssicherungspflicht auf Radwegen nach Gutdünken ignorieren. Am einfachsten ist es künftig für sie, vor jeder Wurzel, vor jedem Schlagloch ein extra großes tiefes Loch aufzureißen: Das ist ja besonders gut sichtbar. Solange, bis auch der „normale“ Radfahrer lieber wieder mit dem Auto fährt.

Liebes Gericht: Wenn das eine Ermessensentscheidung war, habt ihr dem Versuch, das Fahrrad als „normales“ Verkehrsmittel zu etablieren, einen Bärendienst erwiesen. Falls das Gesetz keine andere Möglichkeit ließ: Dann gilt diese Schelte dem Gesetzgeber, wenn er nicht bald was ändert.

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