Landau / Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Prozess: Mann soll Ex-Freundin bedroht und genötigt haben

Der Angeklagte widersprach vor Gericht den Vorwürfen.
Der Angeklagte widersprach vor Gericht den Vorwürfen.

Zum Sex gezwungen, geschlagen, gewürgt – die Liste der Vorwürfe gegen einen 49-Jährigen ist lang. Doch am ersten Prozesstag sieht der Angeklagte bei sich keine Schuld.

Vor dem Landgericht Landau begann am Donnerstag der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2021 und 2022 seine damalige Freundin in drei Fällen zu Sexvarianten gezwungen zu haben, die sie nicht wollte. Zudem soll er die Frau mehrfach bedroht, beleidigt und eingesperrt haben. Dies soll sich im Kreis Germersheim zugetragen haben. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe.

Mit Hilfe einer Dolmetscherin berichtete der Mann mit kosovo-albanischer Herkunft, dass er in seiner Heimat zwar elf Jahre lang die Schule besucht habe, aber nicht sicher lesen und schreiben könne. In seinem Heimatland habe er keine Perspektive finden können und daher in Deutschland, Österreich und Frankreich Asylanträge gestellt, die jedoch abgelehnt worden seien. Er habe immer wieder Arbeit gefunden und sei in den verschiedensten Branchen tätig gewesen. Der Angeklagte war bereits dreimal verheiratet. Da seine letzte Ehefrau Deutsche ist, hatte er wohl auf diesem Weg ein Aufenthaltsrecht erworben.

Kinder leben in Pflegefamilie

An die genauen Daten seiner Eheschließungen konnte er sich nicht mehr erinnern, wohl aber an die Geburtsdaten der beiden Kinder, die aus der dritten Ehe hervorgegangen sind. Noch vor der Geburt des zweiten Kindes hatte ihn seine damalige Frau verlassen, die Tochter lebt heute in einem Kinderheim, der Sohn in einer Pflegefamilie. Das Jugendamt hätte sich eingeschaltet, weil die Mutter wohl nicht in der Lage sei, die Kinder ausreichend zu versorgen. Der Angeklagte erklärte dem Gericht eindringlich, dass er sehr bemüht sei, das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen, die sehr an ihm hängen würden.

Mit Alkohol oder Drogen haber er nie etwas zu tun gehabt, gab der Mann an. Aber er sei nicht sehr gesund und erst vor wenigen Tagen aus der Pfalzklinik entlassen worden. Er müsse eine Reihe Medikamente einnehmen und befände sich seit einiger Zeit in psychologischer Beratung. Bisher hätten allerdings nur wenige Termine stattgefunden. Ohne zu zögern erteilte er der anwesenden psychiatrischen Sachverständigen die Erlaubnis, seine Krankenakte einzusehen.

Anklage: Kontaktsperre wurde ignoriert

Die Tatvorwürfe bestritt der Angeklagte energisch. Zu den unerwünschten Sexpraktiken sei es nicht gekommen, seine damalige Freundin hätte ihn dazu ermuntert, alles zu tun, was ihm Spaß machen würde. Er räumt ein, ihr vielleicht Vorhaltungen gemacht zu haben, weil er fürchtete, sie habe auch Beziehungen zu anderen Männern. Aber er habe sie nicht bedroht oder genötigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm auch vorgeworfen, die Frau mehrfach in der Wohnung eingeschlossen und ihr das Handy abgenommen zu haben. Außerdem soll er die Frau mehrfach körperlich attackiert, einmal sogar heftig gewürgt haben. Daraufhin hatte sie bei der Polizei eine Kontaktsperre nach dem Gewaltschutzgesetz, beantragt, die der Angeklagte aber ignoriert haben soll. Vor Gericht gab er an, seine damalige Freundin habe ihn trotz dieser Verfügung mehrfach angerufen oder auch besucht. Er habe sie sehr geliebt, obwohl er überzeugt war, sie pflege noch Beziehungen zu anderen Männern.

Zeugin benötigt eine Pause

Diese Annahme bestritt die Frau bei ihrer Vernehmung energisch. Ihre Beziehung habe sich langsam und zunächst heimlich entwickelt, da ihr Freund noch verheiratet war, als sie sich kennengelernt hätten. Sie hätten sich zunächst sehr gut verstanden, doch dann sei der Mann immer aggressiver geworden. Er habe sich, meist aus unbegründeter Eifersucht, sehr aggressiv verhalten und sie eingesperrt, geschlagen, mit einem Messer bedroht und einmal gewürgt. Sie habe große Angst gehabt und deswegen die Polizei um Hilfe gebeten. Die von ihr nicht erwünschten Sexvarianten habe sie ausdrücklich abgelehnt und große Schmerzen dabei empfunden.

Etwas problematisch wurde ihre Aussage dadurch, dass sie kaum in der Lage war die einzelnen Tatvorwürfe zeitlich ein- und abzugrenzen. Auf Bitte ihres Rechtsanwaltes räumte das Gericht ihr eine Vernehmungspause ein, da sie von ihrer Aussage sichtlich mitgenommen war. Am Nachmittag vernahm die Kammer noch verschiedene, mit der Sache befasste Polizeibeamte.

Die Verhandlung wird am Freitag um 9 Uhr fortgesetzt.

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