Kreis Germersheim Polizisten zu Unrecht beschuldigt

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Wenn sich ein 59-Jähriger aus Wörth in Zukunft über die Polizei beschweren will, müsse er aufpassen, ob er damit einen Polizisten einer Straftat bezichtigt. Es könnte eine falsche Verdächtigung sein, wie sein Brief mit dem Strafantrag wegen Nötigung und Sachbeschädigung gegen einen jungen Polizisten der Polizei Wörth.

Gegen einen Strafbefehl hatte der 59-Jährige Einspruch erhoben. Für dieses, als Ehrendelikt bezeichnete Vergehen sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafen bis fünf Jahren vor. Die falsche Verdächtigung konnte jetzt in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht nachgewiesen werden. Am Ende war dem Polizisten weder eine Nötigung noch eine Sachbeschädigung anzulasten. Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde dennoch vorläufig eingestellt. Er zeigte Einsicht, die ihm in jener Nacht nicht möglich war. Außerdem ist er bisher straffrei durchs Leben gegangen. Als Auflage muss er 500 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen. Es ging um eine Polizeikontrolle in der Nacht des 8. März 2018 in Schaidt. Der 59-Jährige kam mit seinem Gespann, bestehend aus PKW und Anhänger, aus München und hatte für den ADAC einen Wagen abgeschleppt. Auf der A 8 bei Pforzheim hatte er gemerkt, dass sein Abblendlicht defekt war. Er hoffte trotzdem noch, gut nach Hause zu kommen. Doch kurz vor Schaidt, entdeckte eine Polizeistreife das defekte Abblendlicht und stoppte das Fahrzeug. Der Angeklagte hielt an, stand aber so nahe an einer Grundstücksmauer, dass das Polizeiauto nicht an der Fahrerseite halten konnte. So stellte sich der Streifenwagen an die Beifahrerseite. Beim Öffnen der Beifahrertür habe der Polizist sein Auto beschädigt, behauptete der Angeklagte. Die Beamten hätten sich auch nicht vorgestellt und ihm die Fahrzeugpapiere aus der Hand gerissen. Der 59-Jährige war darüber so wütend, dass er nachts um 2 Uhr seinen Anwalt anrufen wollte. Erfolglos. Dann rief er bei der Polizei in Wörth an, ob es überhaupt echte Polizisten seien, die ihn kontrollierten. Schließlich klingelte er noch beim ADAC an, ob er die Fahrzeugpapiere des abgeschleppten Wagens zeigen dürfe. In seinem Brief hatte der Angeklagte außerdem einen Polizisten so zitiert: „Ich Polizist – sie Arschloch“. Das beleidigende Zitat sei ein Versehen gewesen, „Schreiben ist nicht meine Welt“, bedauerte der Angeklagte. Er habe die Passage löschen wollen, es aber auf seinem Computer nicht hingekriegt. „Ich habe ein gutes Verhältnis zu Polizisten, bloß nicht in Wörth“, ließ er den Hintergrund für seinen Zorn anklingen. Polizisten hätten Müll auf sein Grundstück gekippt, sagte er. Polizisten oder anderen Mitmenschen wegen etwas zu beschuldigen, dass sie nicht gemacht haben, ist strafbar, gab der Amtsrichter dem 59-Jährigen noch mit auf den Weg.

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