Kreis Germersheim Pfarrhaus gefunden

Pfarrerin Johanna Baum freut sich auf den Umzug in ihr neues Pfarrhaus.
Pfarrerin Johanna Baum freut sich auf den Umzug in ihr neues Pfarrhaus.

Viele katholische Pfarrhäuser sind keine mehr. Sie wurden verkauft, werden anderweitig genutzt oder stehen leer. Auch bei der evangelischen Kirche gibt es Umstrukturierungen. Während die Pfarrhäuser im Bistum Speyer für die Diözesanpriester jedoch ausreichen, müssen protestantische Kirchengemeinden immer wieder Pfarrwohnungen anmieten. Warum ist das so? Ein Beispiel für eine Pfarrhaussuche bringt Licht in die kirchlichen Wohnungsangelegenheiten.

Pfarrerin Johanna Baum (30) aus Kandel hat rund neun Monate nach einem Pfarrhaus gesucht. Unter anderem im Gemeindebrief der protestantischen Kirchengemeinde: „Weiterhin Pfarrhaus gesucht!“, heißt es da. „Das Haus, in dem Pfarrerin Baum mit ihrem Ehemann derzeit lebt, wird verkauft. Darum sucht unsere Kirchengemeinde nach einem neuen Pfarrhaus, das wir für Pfarrerin Baum anmieten können.“ Die Anzeige macht neugierig: Warum sucht eine Kirchengemeinde nach einem Pfarrhaus? „Die Pfarrwohnungsverordnung regelt, dass die Gemeinde ihrem Pfarrer eine Wohnung bereitstellen muss“, erklärt Beate Stein vom Theologischen Personaldezernat der evangelischen Landeskirche der Pfalz. Für evangelische Pfarrer gelte im Gegenzug Dienstwohnungsnahme- und Residenzpflicht am Dienstsitz. Das bedeutet: Gibt es ein Pfarrhaus in der Gemeinde, muss der Pfarrer einziehen. Gibt es, wie in Kandel, nur ein Pfarrhaus, aber zwei Pfarrämter, muss die Kirchengemeinde auch der zweiten Pfarrerin ein Pfarrhaus zur Verfügung stellen. Mit der Anmietung trägt die Kirchengemeinde zur Pfarrbesoldung bei. Im Detail läuft das so: „Die Kirchengemeinde zahlt die Miete fürs Pfarrhaus an den Vermieter. Der Mietwert geht vom Pfarrgehalt ab, bleibt also bei der Landeskirche“, erläutert Pfarrerin Baum. In der katholischen Kirche ist die Dienstwohnungsnahme anders geregelt: Ein Pfarrhaus wird in der Regel nur dem leitenden Gemeindepfarrer zur Verfügung gestellt. Der ist verpflichtet „im Pfarrhaus nahe der Kirche seinen Wohnsitz zu haben“, legt der kirchliche Rechtskodex fest. Kooperatoren, Kapläne sowie Pastoral- und Gemeindereferenten haben zwar Residenzpflicht in der Pfarrei beziehungsweise im Einsatzbereich, mieten sich aber meist privat ein Haus oder eine Wohnung. Die Kosten tragen sie komplett selbst. Im Bistum Speyer gibt es für jeden der rund 65 leitenden Gemeindepfarrer ein Pfarrhaus. 2005 waren es noch 292 Pfarrhäuser, mit dem neuen Seelsorgekonzept „Gemeindepastoral 2015“ sind es nur noch 70. In jeder Pfarrei eins. Die Folge: Von 2005 bis 2018 wurden 73 ehemalige Pfarrhäuser verkauft. Andere Pfarrwohnungen werden umgenutzt, als Kindergartengebäude oder Pfarrheim. In der evangelischen Landeskirche der Pfalz gibt es derzeit 297 Pfarrstellen - dementsprechend mehr Pfarrwohnungen werden gebraucht. Einfach war die Suche nach einem neuen Pfarrhaus in Kandel nicht. Seit März habe sie mit Unterstützung ihrer Gemeinde Ausschau gehalten, sagt Johanna Baum. Bei der aktuell schlechten Immobilienlage hätten sich auf die Anzeige im Gemeindebrief nur drei potenzielle Vermieter gemeldet. „Leider waren die Angebote entweder zu klein oder zu groß, mit gleich acht Zimmern“, schmunzelt die Pfarrerin, die gerade in Elternzeit ist. Umso erleichterter ist die junge Familie, dass sie jetzt ein Haus gefunden hat: eine Doppelhaushälfte mit Garten in einer Spielstraße in der Verbandsgemeinde Kandel. Passend zu Nachwuchs Leonhard, Anfang 2018 geboren. Gefunden hat die Seelsorgerin das Pfarrhaus mit Hilfe der Gemeindepresbyter. Im katholischen Dekanat Germersheim hat jede Kirchenstiftung noch ein Pfarrhaus. Genau formuliert: einen Pfarrsitz mit zentralem Pfarrbüro und Dienstwohnung. Klassisch nahe der Kirche und von einem leitenden Priester bewohnt. Ganz traditionell sieht das katholische Pfarrhaus aber nicht mehr überall aus. Büros für Hauptamtliche treten öfters an die Stelle der früheren Kaplanswohnungen. „Die meisten Pfarrhäuser kommen bei heutiger Nutzung mit Pfarrbüro, Büros für Hauptamtliche und Besprechungszimmern an Kapazitätsgrenzen“, so Dekan Jörg Rubeck von der Pfarrei Germersheim. Was macht ein Haus eigentlich zum Pfarrhaus? „Einen Amtsbereich muss es haben“, erläutert Stein vom evangelischen Personaldezernat. In der katholischen Kirche heißt das „Pfarrbüro“. Auch ein Amtszimmer für Seelsorgegespräche darf nicht fehlen. Beides befindet sich bei Pfarramt 1 der protestantischen Kirchengemeinde Kandel im Pfarrhaus von Pfarrehepaar Dembek. Pfarramt 2 mit Johanna Baum hat die Diensträume nicht im neuen Pfarrhaus, sondern ins Gemeindezentrum ausgelagert. Ein Pfarrhaus, das nicht direkt bei der Kirche steht, hat Vor- und Nachteile. „Man sitzt nicht auf dem Präsentierteller“, beschreibt Baum einen positiven Aspekt ihres neuen Pfarrhauses. „Wegen der Nähe zum Arbeitsplatz würde ich aber ein klassisches Pfarrhaus im Gemeindezentrum beziehen, wenn ich die Wahl hätte“, sagt sie. Die Vorteile der Dienstwohnungsnahmepflicht begrüßt die Seelsorgerin: Man bekomme eine gute Wohnung gestellt und habe keine zusätzliche Belastung durch die Wohnungssuche. Wichtiger als das Pfarrhaus ist Baum aber ihre Gemeinde: „Kandel war mein Wunschort.“ Arbeitsschwerpunkt der aus Schleswig-Holstein stammenden Theologin ist die Kinder- und Jugendarbeit. Ihr neues Projekt werden Krabbelgottesdienste sein. Mit den Gemeindemitgliedern zu leben und dazuzugehören. Das ist für Dekan Rubeck eine schöne Seite der Residenzpflicht im Pfarrhaus bei der Kirche. Natürlich bringe es auch viel Betriebsamkeit mit sich, wenn Pfarrbüro und Büros der pastoralen Mitarbeiter im Pfarrhaus sind. Beispielsweise werde geklingelt, wenn irgendwo ein Schlüssel fehlt oder im Pfarrheim etwas nicht funktioniert. Am Wochenende melden sich Menschen auf der Durchreise oder Pilger. Trotzdem schätzt der Priester das klassische Pfarrhaus inmitten der Gemeinde: „Mit den Menschen die Sonne auf- und untergehen zu sehen, das ist viel wert!“

x