Wörth Ortsbeirat lehnt Änderungen des Bauplans „Dorschberg-Holder“ ab

Eine Einfriedung kann unter anderem ein Zaun sein, der das Grundstück umgibt.
Eine Einfriedung kann unter anderem ein Zaun sein, der das Grundstück umgibt.

Der Ortsbeirat hat einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplans „Dorschberg-Holder VI“ einstimmig abgelehnt. Damit folgte er nicht der Empfehlung des Bauausschusses.

Nach längerer Diskussion waren Vertreter im Wörther Ortsbeirat der Meinung, dass keine Notwendigkeit bestehe wegen zwei Beschwerden den größten Bebauungsplan im Stadtgebiet zu ändern. Das sei momentan nicht vordringlich, da auch die Kapazitäten bei den vielen Bauvorhaben in der Stadt fehlen würden. Damit lehnte der Ortsbeirat bei drei Enthaltungen die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig ab.

Dieser hatte im September bei der Wörther Stadtverwaltung ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Dorschberg-Holder VI“ beantragt. Grund dafür war die in dem Plan festgesetzte Höhe für Einfriedungen, also beispielsweise für Grundstückszäune, entlang der Straße zu ändern. Dabei sollten grundsätzlich auch alle anderen Festsetzungen in dem Plan überprüft und letztlich der gesamte Bebauungsplan überarbeitet werden.

Planänderungen reichen bis in das Jahr 2015

Dem Antrag gingen Kontrollen der Bauaufsichtsbehörde voraus. Die hatte zwei Anwohner der Richard-Wagner-Straße aufgefordert, ihre Einfriedungen auf das im Bebauungsplan zulässige Maß von einem Meter zurückzubauen. Einer der Anwohner stellte daraufhin den Antrag, den Bebauungsplan so zu ändern, dass Einfriedungen bis 2,20 Meter Höhe erlaubt wären. Erst 2021 war ein Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan vom Bauausschuss der Stadt und von der Kreisverwaltung abgelehnt worden.

Das Plangebiet von „Dorschberg-Holder VI“ umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2005 einschließlich des Geltungsbereiches der ersten Änderung von 2015. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 20,1 Hektar.

Betroffene: Zu viel Lärm ist Problem

Als Begründung für den nun kürzlich eingereichten Antrag auf Änderung wurde argumentiert, dass die Einfriedung als Lärmschutzwand dienen solle. Das sei aufgrund der Verkehrs- und Parksituation in der Richard-Wagner-Straße laut Antragstellerin dringend notwendig. Es herrsche Lärm rund um die Uhr und alles werde zugeparkt. Zudem wird in dem Antrag aufgeführt, dass vermehrt Lärm durch Schienenersatzverkehr entsteht. Laut der Antragstellerin würden etliche Einfriedungen im Baugebiet nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschloss dann mehrheitlich, den Bebauungsplan in Bezug auf die festgesetzte Höhe für Einfriedungen entlang der Straße zu ändern und alle Festsetzungen des Planes zu überprüfen. Den folgenden Antrag lehnte der Wörther Ortsbeirat nun ab.

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