Freisbach
Gemeinderat aus Protest zurückgetreten: So geht es nun weiter
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Freisbach sind nach ihrem Rücktritt am Dienstagabend seit Mittwoch nicht mehr im Amt. Anders bei Ortsbürgermeister Peter Gauweiler, der bis ein Verwalter von der Kommunalaufsicht bestellt ist, die Amtsgeschäfte weiterführen wird. Am Mittwoch wurden 16 der 18 potenziellen Nachrücker für das Gremium ausgelost. „Diese werden dann angeschrieben“, wie Frank Leibeck (SPD), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld, und Freisbachs Noch-Bürgermeister Peter Gauweiler (parteilos) sagen. Gauweiler, der in seinem Berufsleben Geschäftsführender Beamter, also Büroleiter der Verbandsgemeinde Bad Dürkheim war, sagte, dass ein Teil der Nachrücker ausgelost werden müssen, weil sie die gleiche Stimmenzahl bei der Kommunalwahl 2019 erreicht hatten. Und die Angeschriebenen „müssen aktiv widersprechen“, wenn sie das Amt, für das sie sich einst zur Verfügung gestellt hatten, „nicht antreten wollen“.
„Sollten diese ihr Amt nicht annehmen, muss in Freisbach in drei Monaten neu gewählt werden“, sagt Landrat Fritz Brechtel (CDU). „Der Ortsbürgermeister muss auf jeden Fall innerhalb von drei Monaten gewählt werden“, sagen Gauweiler und Leibeck. Parallel wird Brechtel zufolge jetzt „ein kommissarischer Verwalter bestellt, der die Geschäfte der Ortsgemeinde führt“. Diese Aufgabe werde sich auf die Erledigung „der vorm Land vorgegebenen Pflichtaufgaben beschränken, da durch den nicht-genehmigten Haushalt keine anderweitigen (freiwilligen) Leistungen erfolgen dürfen“, so Brechtel weiter.
Gespräche mit ADD
Über das weitere Vorgehen der Kommunalaufsicht beim Thema unausgeglichener Haushalt „wird die Kreisverwaltung mit der Spitze der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier möglichst kurzfristig persönlich sprechen“, kündigt Brechtel an. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest. Aktuell habe die Kommunalaufsicht „aufgrund der eindeutigen Vorgaben des Landes keinen Spielraum, den Haushalt der Ortsgemeinde zu genehmigen“. Dies war auch letztlich der Grund, warum alle gewählten Vertreter der Einwohner Freisbachs unter großem Rückhalt durch die Zuschauer zurückgetreten sind.
Brechtel, der am Abend des Rücktritts in Freisbach zugegen war, zollte der Entscheidung der ehrenamtlichen Gemeinderäte und des Bürgermeisters seinen Respekt: „In vorbildlicher Art und Weise haben sich diese Personen ehrenamtlich engagiert, um ihren Heimatort positiv zu entwickeln. Ohne Menschen wie sie, wäre unsere gesamte demokratische Gesellschaft um Vieles ärmer, ja nicht denkbar“, sagte der Landrat. Damit dem Rücktritt nicht weitere folgen, müsse das Land „ohne Wenn und Aber den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung“ stellen.
Drei Vorschläge
Für Landrat Fritz Brechtel gibt es drei Möglichkeiten für das Land, um das Problem für die Kommunen zu lösen:
- Orts- und Verbandsgemeinden sowie die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mit ausreichend, also deutlich mehr Geld ausgestattet werden, damit diese die vorgegebenen Pflichtaufgaben des Landes „überhaupt erfüllen können“. Als konkretes Beispiel nennt er die infolge des neuen Kitagesetzes des Landes erforderlichen drastisch erhöhten Ausgaben der Gemeinden. Gleiches gelte für andere Aufgabenbereiche, wie die Mobilität (insbesondere ÖPNV) oder Integration von Asylbewerbern. Für Brechtel muss der Leitsatz gelten: „Das Geld folgt der Aufgabe.“ Das Land muss das Konnexitätsprinzip, also dass Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengehören, einhalten anstatt es abzulehnen.
- Weiter soll als kurzfristige Übergangslösung es möglich sein, dass die Kommunalaufsicht, wie in den Jahren zuvor, „auch nicht-ausgeglichene, also defizitäre Haushalte genehmigen darf, wenn es darin lediglich um die Erfüllung der vom Land vorgegebenen Pflichtaufgaben geht“. Dann dürfte die Kommunalaufsicht beispielsweise den Haushalt der Gemeinde Freisbach nämlich genehmigen.
- Und sollte das Geld des Landes hierfür nicht ausreichen, so schlägt der Landrat dem Land vor, „die per Landesgesetz formulierten Standards und somit die Höhe der Pflichtausgaben zu überdenken und auf ein erträgliches Maß abzusenken“.