Kreis Germersheim Nach Fahrradunfall in Lebensgefahr

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Am Dreikönigstag stieß ein 29-Jähriger fünf bis sechs Mal mit sich selbst und Nulldreierfläschchen Wodka auf die Geburt seines Sohnes an. Als er wieder wach wurde, lag er auf der Intensivstation der BG-Unfall-Klinik in Ludwigshafen. Das Amtsgericht hat ihn jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Denn er hatte schon allerhand auf dem Kerbholz. Wegen schwerer Brandstiftung wurde er unter anderem 2009 zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Meist war Alkohol im Spiel. „Eigentlich ist die Geburt eines Kindes kein Grund sich zu betrinken“, war der Angeklagte zerknirscht. Aber, er habe, trotz aller Erkenntnisse einer Therapie, wieder Geschmack am Wodka gefunden. Dann sei ihm schwummrig geworden und er musste an die frische Luft. Statt zu laufen, schwang er sich auf das Rad und riss zwischen Rohrbach und Kandel an einem parkenden Auto den Außenspiegel ab. Dabei stürzte er schwer. Hirnblutung, Schädelbruch, Jochbeinbruch – er schwebte in Lebensgefahr. In seinem Blut wurden 2,1 Promille Alkohol festgestellt. Als absolute Fahruntüchtigkeit beim Radfahren gelten 1,6 Promille, stellte die Staatsanwaltschaft fest und damit war die Trunkenheit im Verkehr erwiesen. Jedoch hatte er sich bei dem geschädigten Autofahrer entschuldigt und für den Spiegel 150 Euro bezahlt. „Ich bin froh, dass mich die Ärzte gerettet haben“, zeigte sich der 29-Jährige demütig. Er hat nach Krankenhausaufenthalt und Reha eine mehrmonatige Entzugsbehandlung mit Erfolg absolviert. Der junge Vater weiß: Die Abstinenz muss immer wieder erkämpft werden. Im Bewährungsbeschluss sind deshalb Nachsorge und engmaschige Kontrollen verankert worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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