Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel Nach 50 Jahren heißt es: Segeln verboten!

Laut Kreisverwaltung illegal: Die Steganlage am Schauffele-See.
Laut Kreisverwaltung illegal: Die Steganlage am Schauffele-See.

Seit Jahrzehnten schon segeln die Wassersportfreunde auf dem Schauffele-See. Jetzt stellt sich heraus, dass sie dafür eine Genehmigung brauchen. Die bekommen sie aber nicht. Außerdem müssen sie ihre Steganlage wieder abbauen.

„Wir sind seit 50 Jahren am See“, sagt Hartmut Kempf. Der Vorsitzende der Wassersportfreunde Wörth meint den Schauffele-See. Der liegt zwischen dem Bahnhof Wörth und der A65. Die Stadt Wörth plant hinter dem Bahnhof ein Sport- und Freizeitgelände. Seit vier Jahren ist der See in ihrem Besitz, sagt Kempf. Probleme bereite aber die Kreisverwaltung: „Seit letztem Jahr dürfen wir nicht mehr segeln wegen des Naturschutzes.“ Angeln sei hingegen weiter erlaubt.

Konkret gehe es um den Flussregenpfeifer, so Kempf. „Der ist doch gekommen, wie wir da waren“, versteht er nicht, warum die Segler plötzlich eine Bedrohung für den Vogel sein sollen. Der brüte im Kies am Ufer und solle dort nicht gestört werden. „Wir können auch 20 Meter Abstand zum Ufer halten“, schlägt er vor und wenn gewollt würden die Segler den geschützten Bereich auch mit Bojen markieren. Der Schiffsverkehr auf dem See scheint auch überschaubar: Schließlich verfügt der 50 Mitglieder starke Verein nur über 10 Boote.

Flussregenpfeifer nicht das einzige Problem

Der Flussregenpfeifer ist nicht das einzige Problem der Segler auf dem Schauffele-See, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. „Da es sich beim Schauffele-See um ein künstliches Gewässer handelt, ist eine Segelnutzung gesetzlich verboten“, so eine Sprecherin. Die Kreisverwaltung musste daher kein Verbot aussprechen. Die Sprecherin: „Die Segelnutzung fand bisher illegal statt. Auch die Steganlage des Vereins wurde ohne die erforderliche Genehmigung errichtet.“

Allerdings könne im Einzelfall die Segelnutzung von der Wasserbehörde genehmigt werden, so die Kreisverwaltung weiter. Diese Möglichkeit wurde auch geprüft, sie scheitert aber am Artenschutz. Der Flussregenpfeifer sei landesweit als „gefährdet“ eingestuft und deshalb streng geschützt. Mit zuletzt lediglich 3 Brutpaaren finde sich am Schauffele-See die höchste Brutdichte in Rheinland-Pfalz.

Der Flussregenpfeifer sei eine störungsempfindliche Art und reagiere bei Annäherung durch Auffliegen und langanhaltendes Warnen über dem Bruthabitat, so die Kreisverwaltung. Das könne wiederum Raubsäuger wie den Fuchs auf die Neststandorte aufmerksam machen. Durch den Bootsbetrieb auf dem Gewässer können von der Seeseite ausgehende Störungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für weitere Vogelarten am Schauffele-See. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Eier versehentlich zertreten werden, denn der Flussregenpfeifer nistet im Uferkies.

Kreisverwaltung sieht keinen Spielraum

Vor diesem Hintergrund gebe es keinen Spielraum für die Genehmigung der Segelnutzung, so die Sicht der Kreisverwaltung. Sie wies die Segler darauf hin, dass sie ja eventuell im Landeshafen Wörth segeln könnten, wenn sie sich dem RKC Wörth anschließen. Eine Möglichkeit, die nach dem Eindruck der Kreisverwaltung für die Segler vom Schauffele-See aber nicht in Betracht kommt – „weil wohl die gleichzeitige Nutzung von gepachteten Grundstücken im Umfeld des Schauffele-Sees eine zentrale Bedeutung für die Vereinsmitglieder hat“, so die Kreisverwaltung. Hier kommt auf die Segler möglicherweise weiteres Ungemach zu. Denn die Sprecherin der Kreisverwaltung schreibt: „Die Nutzung dieser Grundstücke für Freizeitzwecke wäre möglicherweise auch gestattungspflichtig.“

Gleich mit Zwangsabriss drohen will die Kreisverwaltung aber nicht. Vielmehr sei sie zuversichtlich, dass „die Stadt Wörth als Gewässereigentümerin auf rechtmäßige Zustände hinwirkt“. Die Kreisverwaltung werde eine großzügige Frist für den Rückbau der illegalen Anlagen prüfen.

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