Kreis Germersheim Lebenshilfe: Verfahren gegen Pfleger eingestellt

«Kandel». Eingestellt hat das Amtsgericht Kandel den Prozess gegen einen Mitarbeiter der Lebenshilfe. Der Mann war angeklagt, in zwei Fällen in den Jahren 2010 und 2014 jeweils einen Schutzbefohlenen misshandelt zu haben.
Der erste Verhandlungstag war am 28. März. Dabei wurden mehrere Zeugen vernommen. Im Jahre 2014 soll der Pfleger bei einem schwerstbehinderten Autisten , der zum Duschen fixiert werden musste, damit er sich nicht selbst verletzte, kurzzeitig die Hand losgelassen haben. Zudem soll er despektierliche Bemerkungen über den Schwerstbehinderten gemacht haben. Im Jahre 2010, wann, war nicht feststellbar, sollte er einen Heimbewohner, der sich schreiend am Boden wälzte, getreten haben. Beide Vorwürfe blieben vor Gericht trotz einiger Zeugenvernehmungen recht vage. In beiden Fällen gab es keine unmittelbaren Zeugen. Von dem Vorfall 2014 wollte ein damaliges Betriebsratsmitglied über andere gehört haben. Der Fall 2010 war noch unbestimmter. Im zweiten Termin am 9. Mai entschloss sich das Gericht nach Erörterung der Rechtslage, keine weiteren Zeugen mehr zu vernehmen. Stattdessen wurde das Verfahren eingestellt, mit der Auflage, einen angemessenen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Damit gilt der Angeklagte auch nicht als vorbestraft.