Kreis Germersheim Kurz notiert: Warnung vor Geflügelpest

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Für alle Geflügelhalter, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere, besteht wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in Europa die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand beim zuständigen Veterinäramt (Kreisverwaltung Germersheim) anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln und Laufvögel wie Strauße, Nandus oder Emus. Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige und unter Geflügel sehr ansteckende Tierseuche. Jeder Verdacht muss unverzüglich beim Veterinäramt angezeigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Fälle von Geflügelpest im Kreis werden nicht genannt. Das Merkblatt mit den „Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest“ ist unter www.kreis-germersheim.de abrufbar. (rhp)

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