Kreis Germersheim Kurz notiert: Einbahnregelung in Ottstraße verlängert

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Die Verlängerung der Einbahnstraßenregelung in der Ottstraße in Wörth wegen des Verkehrsversuchs wird heute eingerichtet. Das Ende des Verkehrsversuchs wird zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt. Nach der Probephase auf einem kurzen Abschnitt wird die Einbahnstraßenregelung in der Ottstraße nun nach Westen bis zum Einkaufsmarkt Lidl verlängert. Dadurch sollen die nach Einrichtung des ersten Teils der Einbahnstraße leicht erhöhten Durchgangsverkehre zum Beispiel in der Zügel- und der Heilbachstraße wieder zurückgehen. Der Einkaufsmarkt kann also weiterhin von zwei Seiten angefahren werden, die Ausfahrt vom Parkplatz ist jedoch nur nach rechts in Richtung Abtswaldstraße möglich. Aus der Zügelstraße kommend kann nur noch nach rechts in die Ottstraße eingefahren werden. Wer aus der Moltkestraße kommt, kann künftig nur noch links herum in die Ottstraße einfahren, wie es bisher schon bei der Herrenstraße der Fall ist. Der Radfahrverkehr ist in beiden Richtungen zugelassen. Um den Altort Wörth weiter zu entwickeln wird, wie mehrfach berichtet, ein Altortrahmenplan aufgestellt, zu dem es schon mehrere Bürgerbeteiligungen und Fachsitzungen gab. Ein Ergebnis dieser Beratungen war, dass die Ottstraße insgesamt dringend aufgewertet werden muss. Angedacht ist unter anderem, die Ottstraße einheitlich zu pflastern und mehr Freiräume mit Aufenthaltsqualität (zum Beispiel ein Straßencafé) zu schaffen. Das gehe aber nur, wenn die Fahrbahn auf eine Fahrtrichtung (Einbahnstraße) reduziert wird. Weil ein Sportbootfahrer gestern um kurz vor 13 Uhr auf dem Rhein bei Wörth eine Buhne überfahren hat, musste er südlich des Hafens Wörth bei Rheinkilometer 376 ankern, bis das manövrierunfähige Boot abgeschleppt wurde. Dieses kam laut Wasserschutzpolizei Germersheim aus Richtung Karlsruhe. Es gab weder Verletzte noch einen Wassereinbruch. Die Schadenshöhe war gestern noch nicht bekannt.

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