Kreis Germersheim Kleine Töchter vor dem Vater versteckt

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Die Kinder sollen beim Vater wohnen. Doch die Mutter holt ihre Töchter ab und bringt sie nicht mehr zurück. In einem Prozess wegen Kindesentziehung wurde die 27-Jährige jetzt zu fünf Monaten Haft verurteilt.

Taschenkontrolle und Metalldetektor beim Einlass – doch das öffentliche Interesse war wie immer. Im Vorfeld hatte sich ein Kamerateam eines Kölner Privatsenders angemeldet. Der Vater der vier- und zweijährigen Mädchen hatte im Sommer 2014 die Fernsehleute um Hilfe gebeten. Sein Fahndungsaufruf wurde in einer Morgen-Sendung gezeigt und löste großes Interesse aus. Gestern war die Sache jedoch nicht auf Streit gebürstet: Es sollte „nur“ der Beschluss eines ordentlichen Familiengerichts akzeptiert werden. Das Gericht verurteilte die 27-jährige Mutter wegen „Entziehung Minderjähriger“ zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Als Bewährungsauflage muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die junge Frau saß allein auf der Anklagebank. Wie konnte es soweit kommen? Das Paar trennte sich 2013 nach vier Jahren Ehe. Die Angeklagte zog aus der gemeinsamen Wohnung im südlichen Landkreis mit der heute zweijährigen Tochter zu den Großeltern nach Köln. Die „Große“ mit heute vier Jahren blieb beim Vater. Besuche wurden vereinbart. Gut zwei Monate nach der Trennung erhielt der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder. Gleichzeitig sollte die „Kleine“ auch beim Vater wohnen und „sanft“ in die neue Umgebung geleitet werden. Diese Entscheidung, so verlas der Strafrichter den Beschluss, baute das Familiengericht auf umfangreiche Prüfungen und Gutachten auf. Der Mutter wurde eingeschränkte Erziehungsfähigkeit bescheinigt: Sie nimmt es nachweislich mit der Wahrheit nicht so genau und sie ist vorbestraft. Konsequenzen ihres Verhaltens kann sie nicht übersehen. Der Facebook-Eintrag einer Familie aus der Südpfalz kam da gerade recht. Die Leute wussten von angeblich viel Alkohol und Aggressivität des Vaters zu berichten. Wenige Tage später ließ sich die Mutter diese belastende Aussage schriftlich geben und holte ihre Mädchen ab. Nach diesem Besuch sollte der sanfte Übergang der Kleinen zu Vater und Schwester beraten werden. Doch die Mutter brachte die Kinder nicht mehr zurück in die Pfalz. Umgehend bekam der Vater vom hiesigen Gericht einen amtlichen Herausgabebeschluss. Doch die Angeklagte jammerte weiter, dass kein Jugendamt und keine Polizei ihr helfe. Ob die Eltern und der damalige Lebensgefährte von den Gerichtsbeschlüssen wussten, ist nicht klar. Dann würden sie sich der Beihilfe schuldig gemacht haben. Dass sie sich unkritisch auf ihre Seite stellten, ist nachvollziehbar. Aber auch die Gemeindereferentin einer katholischen Kirchengemeinde in Köln ergriff Partei. So schrieb sie an das Pfälzer Oberlandesgericht Zweibrücken, setzte sich mit Polizei und Jugendämtern in Köln und Germersheim in Verbindung und stellte am Ende ihr Haus als Versteck für die Kinder zur Verfügung. Nach umfangreichen Ermittlungen holte die Kölner Polizei die Mädchen am 21. August 2014 aus dem Versteck und übergab sie dem Vater. Die Kinder, so war von Rechtsanwältin Sabine Jörg, Kandel, die den Vater als Nebenkläger vertrat, zu erfahren, waren in Traumabehandlung. Zerbrochen ist das Vertrauen der Eltern. Die Mutter hat ihre Töchter nicht mehr gesehen. Wie es mit dem Umgangsrecht weiter geht, ist offen. (mldh)

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