Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel Kind aus Nichtschwimmerbecken gerettet

Im Badepark Wörth kommen an heißen Tagen oft tausende Besucher.
Im Badepark Wörth kommen an heißen Tagen oft tausende Besucher.

Ein Kind treibt leblos im Wasser: Ein Vorfall im Badepark ist zum Glück gut ausgegangen, dank aufmerksamer Besucher und sofortiger Hilfe der Schwimmmeister.

Der vier Jahre alte Junge sei im Nichtschwimmerbecken auf halber Höhe getrieben, erzählt Rolf Hammel, Beigeordneter der Stadt Wörth und zuständig für den Badepark. Zufällig war er an dem Sonntag Ende Juni vor Ort. „Die Bademeisterin hat es sofort gesehen, eine Frau auch, beide sind reingesprungen.“ Das Kind sei nicht bei Bewusstsein gewesen, als die Bademeisterin und ein weiterer Rettungsschwimmer Erste Hilfe einleiteten. „Da kriegt man Gänsehaut“, so Hammel. Er klingt noch immer erleichtert, wenn er erzählt, dass das Kind „langsam wieder zu sich gekommen“ sei. Schnell seien auch das DRK und ein Babynotarzt da gewesen. Der Junge kam in eine Karlsruher Klinik.

Die Besucherin, die Bademeisterin und der Rettungsschwimmer hätten super reagiert, so Hammel. „Diese Sekunden waren entscheidend.“ Rund 4000 Leute hätten an diesem Tag das Bad besucht. Da braucht man als Schwimmmeister einen kühlen Kopf. Bei dieser Anzahl müssten laut Vorschrift vier Aufsichtspersonen anwesend sein, erläutert der Beigeordnete. „Sechs waren da.“ Das habe sich ausgezahlt.

Schwimmmeister-Azubis gesucht

Die Stadt Wörth hat fünf Stamm-Schwimmmeister. An „Großkampftagen“ unterstützen die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und weitere Rettungsschwimmer. Bundesweit klagen Bäder über Personalmangel bei der Badeaufsicht. „Im Moment können wir das Bad fahren“, sagt Rolf Hammel zur Situation in Wörth. Die Bademeisterstellen seien besetzt. Damit das so bleibt, bildet die Stadt auch Schwimmmeister aus. Bald werde eine Auszubildende anfangen.

Der Junge, der im Wasser trieb, sei unbeaufsichtigt und ohne Schwimmhilfe im rund 1,30 Meter tiefen Becken gewesen. Hammel appelliert an Eltern, ihre Kinder im Schwimmbad nicht aus den Augen zu lassen. Erst Anfang Juni hatten sich im Waldfreibad Kandel eine Familie und ein Schwimmmeister über die Aufsichtspflicht gestritten, nachdem ihr Kind weinend aus dem Becken gekommen war. Die Aufsichtspflicht liegt bei der erwachsenen Begleitperson, wie DLRG-Verantwortliche betonen.

Rolf Hammel ist heilfroh, dass der Zwischenfall gut ausgegangen ist. Das vierjährige Kind sei seines Wissens nach wieder wohlauf.

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