Kreis Germersheim Kein Missbrauch feststellbar

„Die Kammer geht nicht von der Verwirklichung des Verbrechenstatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Widerstandsunfähigen aus.“ Mit diesen Worten stellte das Gericht am Mittwoch das Verfahren gegen einen 30-Jährigen aus Hannover wegen Geringfügigkeit ein. Den Ausschlag gaben die Zeugenaussage der Geschädigten, einer 26-Jährigen aus Wörth sowie Geodaten und Internetchats.
Ein kompletter Freispruch sei jedoch nicht zu erwarten, weil der Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, weiter bestanden habe, hieß es weiter. „Was in den entscheidenden Minuten geschehen ist, werden wir nicht mehr feststellen können“, räumte der Vorsitzende Richter ein. Nachdem sie eine Zigarette geraucht hatte, sei sie bewusstlos geworden: Das blieb die einzige Angabe der 26-jährigen Geschädigten zum Kerngeschehen. In diesem Zustand soll sie vom Angeklagten missbraucht worden sein, so lautete die Anklage. Die Zigarette habe der Angeklagte gestopft, den Tabak hätten sie aber zusammen eingekauft. Damit konnte dieses mögliche Indiz nicht erhärtet werden. Eine Vermutung blieb auch die Racheversion: Die Geschädigte vermutet, dass sich Landsleute gerächt hätten, weil sie ihren Ehemann ins Gefängnis gebracht habe. Rechtsmediziner Professor Dr. Thomas Riepert konnte sich die Bewusstlosigkeit der Geschädigten nach der Zigarette mit Schlafentzug und Alkoholgenuss erklären. Immerhin hatte sie angegeben, 36 Stunden, in denen der Angeklagte bei ihr zu Besuch war, kein Auge zugemacht und etwa 10 Flaschen Bier getrunken zu haben. Zur Aussagefähigkeit der 26-Jährigen, die nun bereits zum zweiten Mal als Geschädigte mit der Justiz zu tun hatte, nahm die forensische Gutachterin Dr. Petra Schwitzgebel Stellung. Sie attestierte der Zeugin eine posttraumatische Störung, weil ihr Ehemann ihr die beiden Kinder weggenommen hat. Auch die Flucht habe Spuren hinterlassen. Gleichwohl sei die Aussagefähigkeit nicht beeinträchtigt. Der Angeklagte verzichtete für die sieben Monate Untersuchungshaft auf Entschädigung. Das im Zuges des Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte Handy bekam er zurück. Der Vorsitzende Richter Jörg Bork verwies darauf, dass ein „unfassbarer Vorwurf“ im Raum gestanden habe. Lange habe der 30-Jährige keine Aussagen dazu gemacht. Deshalb war der Fall vor der 1. Strafkammer verhandelt worden. Dort werden Verfahren eher selten eingestellt.