Kreis Germersheim Kandel: Verfahren gegen Sportlehrer gegen Geldauflage eingestellt
Trödelnde Schüler beim Sportunterricht kurzzeitig in der Umkleidekabine eingeschlossen. Elternhaus greift ein wegen angeblicher Freiheitsberaubung.
Wegen angeblicher Freiheitsberaubung musste sich ein Sportlehrer aus dem Kreis Germersheim vor dem Amtsgericht in Kandel verantworten. Die Anklage warf dem bisher unbescholtenen Mann vor, vier Jugendliche im Umkleideraum einer Schule im südlichen Landkreis Germersheim 45 Minuten lang eingesperrt zu haben. Für Freiheitsberaubung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Nicht schnell genug umgezogen
Es war der letzte Februartag. „Wie immer mittwochs war nach der zweiten Stunde Dienstbesprechung“, erinnerte sich der Angeklagte. Danach hatte er zwei Stunden Sportunterricht. Auch an diesem Tag dauerte die Dienstbesprechung etwas länger, sodass er mit fünf Minuten Verspätung die wartenden Schüler zur Sporthalle abholte. Er schloss auf und die Schüler zogen sich um. Bis auf vier Nachzügler. Die brauchten für die circa 300 Meter vom Schulgebäude bis zur Turnhalle länger. „Wir haben getrödelt“, gaben sie zu. Als sie ankamen, war die Turnhalle zu. Denn, so der Lehrer, während des Unterrichts würden aus Sicherheitsgründen die Eingangstür sowie die Türen der Umkleiden abgeschlossen. Die Nachzügler klingelten und der Sportlehrer schloss die Türen auf. Sie sollten sich schnell umziehen, damit er mit dem Unterricht beginnen könne, forderte er. Zwei- oder dreimal habe er seine Forderung wiederholt. Derweil saß der Rest der Klasse in der Turnhalle und wartete darauf, dass es endlich losging. Es wurde unruhig und nun kündigte der Sportlehrer den vier Nachzüglern an, wenn sie in einer Minute nicht umgezogen in der Halle seien, schließe er die Umkleide zu.
„Es war unprofessionell“
„Ich habe dann die Tür zugeschlossen, ich wollte meinen Unterricht machen, es war unprofessionell“, räumte der Angeklagte ein. Den Vorwurf, die vier Schüler seien 45 Minuten eingesperrt gewesen, wies er jedoch entschieden zurück. Als er nach geschätzten sechs bis sieben Minuten aufgeschlossen habe, hätten sie ganz ruhig und tatsächlich in Sportkleidung dagesessen und gewartet. „In der Stunde haben wir geredet und Handy geguckt“, berichtete einer der Vier. Er habe dann das Schloss der Umkleide gefilmt. „Um einen Beweis zu haben“. Auf die Idee zu klopfen und zu rufen, seien sie nicht gekommen, antwortete er der Staatsanwältin. „Es war gar nicht so schlimm“, fügte der 14-jährige Zeuge hinzu. Das fanden auch die anderen drei Geschädigten. Warum dann trotzdem eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, wollte der Amtsrichter wissen. „Ich habe es zu Hause erzählt“, sagte der 14-Jährige. Dort, so berichtete der Stiefvater des Zeugen, sei es „hochgekocht“, weil diese Methode strafrechtlich relevant sei. Eigentlich habe es der Stiefvater, selbst Erzieher, in „großer Runde“ mit dem Schulleiter, Lehrern, Eltern und Schülern besprechen wollen. Deshalb habe er im Vorfeld auch nicht mit dem beschuldigten Lehrer sprechen wollen, hielt er einem Einwand der Staatsanwältin entgegen. Denn Transparenz, so wisse er aus seiner Tätigkeit unter anderem in der Jugendhilfe sei wichtig.
Wie lange waren die Schüler eingesperrt?
Doch der Schulleiter hatte bereits dienstliche Konsequenzen gezogen. An eine Zusage zu der vom Stiefvater geforderten „großen Runde“, konnte sich der Schulleiter indes nicht mehr erinnern. Für den 50-jährigen Zeugen war damit klar „wir sehen uns vor Gericht“. Entscheidend für das Strafverfahren: Wie lange waren die Schüler tatsächlich eingesperrt? War es eine Stunde, wie es Zweien vorkam, oder war es eine Schulstunde von 45 Minuten, wie ein anderer vermutete? Oder doch nur 20 Minuten, wie der Vierte meinte. Auf die Uhr habe keiner richtig geguckt. Überdies habe es sie nicht gestört, als der Sportlehrer reingekommen war „wir haben weiter geredet, es hat uns nicht interessiert“. Dank eines straff getakteten Sportunterrichts konnte am Ende der Kollege des Angeklagten die Dauer der „Gefangenschaft“ der Vier ziemlich genau bestimmen. Denn die beiden Lehrer teilen sich die Sporthalle und während der eine seinen Unterricht laut Plan durchziehen konnte, kam heraus, dass die Schüler nicht länger als 15 Minuten eingesperrt gewesen sein konnten.
Entschuldigung und Konsequenzen
Der Lehrer hat seinen Fehler eingestanden, sich bei Eltern und Schülern entschuldigt, dienstliche Konsequenzen getragen – am Ende waren sich die Prozessbeteiligten einig, das Verfahren, vorläufig einzustellen. Als Auflage muss der Angeklagte 1.000 Euro an den Kinderschutzbund Landau zahlen.