Kreis Germersheim Im Kittchen ist ein Zimmer frei

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Ein 32-jähriger Pizzabäcker aus Wörth geht lieber in den Knast, als für seinen kleinen Sohn da zu sein. Wegen Körperverletzung, Nötigung und Erschleichens von Leistungen verurteilte ihn das Amtsgericht jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Lebensgefährtin auf den Kopf geschlagen habe. Er drohte, dem damals fünf Monate alten Sohn etwas anzutun, wenn sie nicht „sofort ruhig“ sei. Das hatte der 32-Jährige kleinlaut gestanden, ebenso wie insgesamt 24 Schwarzfahrten. Das Elternpaar war im März 2014 auf einer Einkaufsfahrt von Rheinzabern nach Leimersheim. Die Frau machte ihrem Mann Vorhaltungen, weil er angetrunken war - die Stimmung im Pkw eskalierte. Denn er neige er zu Aggressivität, gab der Angeklagte zu. Insbesondere, wenn es um seine Trinkerei gehe. Früher habe er ein bis zwei Flaschen Wodka am Wochenende reingekippt. Inzwischen sei er auf Jägermeister umgestiegen. „Es ist wie mit einer Tüte Chips „wenn die einmal auf ist, mach ich sie alle.“ Vor dem Amtsrichter gab sich der 32-Jährige demütig: Er würde ja gern für seinen Sohn da sein und „beinah“ hätte er dem inzwischen zweijährigen Jungen auch einmal eine Spielzeugwerkbank gekauft. Aber „das Jugendamt hat mich noch nicht angeschrieben“, fühle er sich nicht in der Vaterrolle. „Die Vaterrolle hat man, die bekommt man nicht vom Jugendamt zugeordnet“, wies ihn der Amtsrichter zurecht. Er sei auch ohne Vater aufgewachsen, suchte der Angeklagte Gründe für sein Verhalten. Dass er selbst seine kriminelle „Karriere“ mit bereits 20 Vorstrafen durch Alkohol und Drogenkonsum befördert hat, wollte er nicht wahrhaben. Auf der Suche nach dem bequemsten Weg wollte er gar freiwillig ins Gefängnis. Denn nachdem die Lebensgefährtin ihn nach dem Angriff aus der Wohnung hinausgeworfen hatte, klingelte er an der Pforte der JVA Zweibrücken. „Da hascht dein Essen und deinen Schlafplatz“, sagte er dem Gericht. Aber zu der Zeit lag mal nichts gegen ihn vor. So schlug er sich bei Bekannten durch. Bis ihn seine Tante aufnahm und eine Arbeit besorgte. Hier fühle er sich wohl, sein Tagesablauf sei geordnet und das wolle er nicht wieder verlieren. Auf die Idee, sich selbst um einen Beruf mit Abschluss und gutem Verdienst zu kümmern, sei er bisher noch nicht gekommen. Dann könnte er Unterhalt für seinen Sohn zahlen. Sein Verhältnis zu Alkohol und Drogen sieht der Mann locker. Ganz anders sein Bewährungshelfer, der keinen positiven Bewährungsverlauf feststellen konnte. Urinproben für Drogentests waren positiv oder wurden nicht abgegeben, zwei neue Strafbefehle gingen ein. Dreimal hat der Mann seine Bewährung bereits gebrochen. Also ein klarer Fall für eine Haftstrafe. Doch die Staatsanwältin baute dem Angeklagten, bildlich gesprochen, noch eine Brücke, wie er sogar in dieser verfahrenen Situation für seinen Sohn da sein könnte. Er müsste vom Alkohol lassen und sich freiwillig dem Maßregelvollzug stellen. Doch so weit ging die Liebe zum kleinen Sohn für den Angeklagten dann doch nicht. (mldh)

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